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| 07.07.05 Gebäudeenergiepass kein Muss |
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| Der Bauausschuss des Bundestags hat die Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) beschlossen. Die Novellierung des EnEG schafft die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung eines Gebäudeenergiepasses, der Angaben und Kennwerte über die Energieeffizienz eines Hauses enthalten soll. |
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 Das Änderungsgesetz zum EnEG liegt auf dem Tisch. Es sieht vor, dass Energieausweise nunmehr lediglich der Information dienen und Hausbesitzer trotz schlechter Energiewerte ihrer Immobilie nicht zur Modernisierung verpflichtet sein sollen. Demnach soll der Gebäudeenergiepass für Hausbesitzer also doch nicht verbindlich werden, wie das der ursprüngliche Gesetzentwurf der Regierung vorsah. Immobilienverbände hatten eine Klageflut für den Fall befürchtet, dass ein Haus künftig mehr Energie verbraucht, als im Energieausweis angegeben, was Mieter zum Beispiel auf die Idee hätte bringen können, ihre Mietzahlungen zu mindern.
Dennoch stellt der Kompromiss, der nach wie vor über die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie hinausgeht, nicht alle zufrieden. Denn das neue Änderungsgesetz zum EnEG lässt nach wie vor zu, dass die Bundesregierung Energieausweise sowohl auf der Grundlage des Energiebedarfs eines Hauses als auch auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs einführen kann.
Während Immobilienverbände das Modell Verbrauchspass bevorzugen, der den tatsächlichen Heizbedarf eines Hauses berücksichtigt und der preiswerter als ein Bedarfspass zu haben ist, geben Mieter- und Bauverbände einem Bedarfspass den Vorzug, bei dem der theoretische Energiebedarf einer Immobilie durch ein technisches Gutachten errechnet werden muss.
Die Wohnungswirtschaft hält nichts von der zweiten Variante. Um bedarfsorientierte Werte angeben zu können, argumentiert sie, muss zuvor ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt werden. Aber gerade für Altbauten würde sich diese Form des Energieausweises als sehr kostspielig erweisen, da deren bauphysikalische Kennwerte aufgrund deren komplexeren Bauweise ungleich schwerer festzustellen seien als bei Neubauten. Das wiederum würde aber die Kosten für ein Gutachten in die Höhe treiben und damit die Wohnungswirtschaft zusätzlich belasten.
Weiterführende Informationen
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung von Energieausweisen im Internetangebot des Deutschen Bundestags (PDF)
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