|
|
 |
 |
| 21.06.05 TV-Empfang häufiger Streitpunkt zwischen Mietparteien |
 |
 |
| Einen rechtlichen Anspruch auf den Empfang von Digital-TV haben Mieter nicht. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Der Vermieter muss lediglich die TV-Signale bis zur Anschlussdose liefern. Prinzipiell kann der Vermieter nur bei Verbesserungen der Mietsache die Miete erhöhen. |
 |
 Auf den Empfang von Digital-TV haben Mieter keinen Anspruch. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (Az. 67 T 79/03). Der Vermieter muss lediglich die TV-Signale bis zur Anschlussdose liefern. Der notwendige Decoder für Digital-TV gehört aber zur Empfangsanlage, also dem Fernsehgerät selbst und nicht zur Antennenanlage. Deshalb ist der Vermieter weder verpflichtet seinen Mietern einen Decoder (Set-Top-Box) zur Verfügung zu stellen, noch die Kosten dafür zu übernehmen. Der Vermieter ist aber für die Funktionstüchtigkeit einer Gemeinschaftsantenne verantwortlich.
Hingegen darf die Umstellung von Antenne auf Kabelanschluss als zulässige Modernisierungsmaßnahme auf die Miete aufgeschlagen werden, weil das den Fernsehempfang deutlich verbessert.
|
 |
 |
 |
 |
|
 |
|