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| 17.06.05 Graffitis kein Kavaliersdelikt mehr |
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| Mit dem großflächigen Klecksen auf Fassaden will die Bundesregierung aufräumen. Das Strafgesetzbuch soll dahingehend geändert werden, dass die Strafbarkeit schon dann gegeben ist, wenn nur das Erscheinungsbild fremden Eigentums verändert wird, ohne dass der Eigentümer dazu vorher seine Zustimmung gab. |
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 Nach einer Entscheidung des Bundestags vom 17. Juni 2005, soll das Strafrecht verschärft werden. Bisher waren Graffiti-Sprayer strafrechtlich nicht zu belangen, da der Straftatbestand der "Beschädigung" nach § 303 StGB durch das Sprayen nicht erfüllt war.
Der neue Wortlaut des Gesetzes soll dahin gehend geändert werden, dass grundsätzlich für eine Bejahung des Straftatbestandes genügt, dass "das Erscheinungsbild fremden Eigentums ohne Zustimmung des Eigentümers" verändert wurde.
Nun hängt es von der künftigen Rechtsprechung ab, ob die Gesetzesänderung das erreicht, was sie bezweckt. Den privaten Hauseigentümern entsteht jährlich ein Schaden durch Graffiti in Höhe von 250 Millionen Euro. |
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