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07.07.05 Antidiskriminierungsgesetz rutscht in Vermittlungsausschuss
Jedenfalls bis zur Bundestagswahl liegt das weitere Schicksal des von Rot-Grün angedachten Antidiskriminierungsgesetzes auf Eis. Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf der Bundesregierung an den Vermittlungsausschuss weitergegeben, der vor der Bundestagswahl im September nicht mehr zusammentritt.

Das Antidiskriminierungsgesetz, das auch die Vermietung von Wohnraum tangiert hätte, ist von der Unionsmehrheit in der Länderkammer in Berlin an den Vermittlungsausschuss verwiesen worden. Vor der Bundestagswahl im September wird die Regelung nicht mehr umgesetzt, da der Ausschuss bis zum geplanten Wahltermin nicht mehr tagt.

Das Gesetz der rot-grünen Koalition sollte sicherstellen, dass es im Geschäftsleben nicht zu einer Benachteiligung hinsichtlich Rasse und ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität kommt.

Wohnungswirtschaftliche Verbände und Wohnungseigentümer sahen sich großen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt, wäre dem rot-grünen Gesetzesentwurf stattgegeben worden. Vermietungsvorgänge beispielsweise hätten wegen der beabsichtigen Einführung der Beweislastumkehr nachträglich dokumentiert werden müssen, um zu beweisen, dass ein abgewiesener Bewerber gerade nicht aus Gründen seiner ethnischen Zugehörigkeit den Zuschlag für eine bestimmte Wohnung nicht bekam. Der Vermieter hätte also den Nachweis erbringen müssen, dass seiner Entscheidung ausschließlich sachliche Gründe zugrunde lagen, zum Beispiel die Bonität eines Mieters, was - so die Befürchtung der Wohnungswirtschaft - eine Prozessflut ins Rollen gebracht hätte. Im Übrigen wurde kritisiert, dass das am 17. Juni vom Bundestag beschlossene Gesetz weit über die Vorgaben der EU-Richtlinien hinausgegangen wäre.






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