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| 25.01.2006 Spitzenverbände stellen Altersvorsorgekonzept vor |
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| Wer denkt bei dem Wort Kanape nicht automatisch an die appetitlichen kleinen Häppchen für den Hunger zwischendurch – die Kanapees? Die sind hier aber nicht gemeint. Vielmehr steht die Abkürzung für den Kapitalstock zur Kalkulation der Nachgelagerten Persönlichen Einkommensbesteuerung – kurz Kanape. |
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 Das im Auftrag der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und ihrer Partner vom Forschungsinstitut Empirica erarbeite Modell sieht die Möglichkeit einer Kapitalentnahme aus dem angesparten Vermögen der Riester-Versicherung zur Finanzierung einer Immobilie vor.
Bei ihrem ersten gemeinsamen Jahresempfang am 25. Januar 2006 haben die Spitzenverbände ihr Konzept zur Umsetzung für die von der Bundesregierung geplante Integration der Immobilie in die staatlich geförderte Altersvorsorge vorgelegt. Damit soll die Einbindung der Immobilie in die Riester-Förderung künftig einfacher, flexibler und schneller erfolgen. Wer sich eine Wohnimmobilie kaufen will, soll auf sein Riester-Konto zurückgreifen können. Entnommene Beträge können jederzeit in beliebigen Raten zurückgezahlt werden. Das entnommene Kapital wird jährlich mit einem festen Satz verzinst und mit dem Renteneintritt versteuert. Im Gegensatz zur aktuellen Regelung, in der eine solche Rückzahlung nach einem Jahr beginnen muss, gibt es keine zeitliche Begrenzung. Je nach Umfang der Rückzahlungen erhält der Sparer im Alter eine zu versteuernde Geldrente. In das Modell sind vermietete und genossenschaftliche Wohnungen sowie Dauerwohnrechte integrierbar. Auch für Ansparleistungen wie z.B. Bausparverträge soll der Weg zu diesem Modell gebnet werden.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesbauministerium, Karin Roth, unterstrich in ihrer Ansprache auf dem Jahresempfang der Spitzenverbände das Ziel, an praktisch umsetzbaren Lösungen zu arbeiten. Sie wies darauf hin, dass es sich dabei nicht um eine Ersatz-Subvention für die abgeschaffte Eigenheimzulage handeln würde. Da Wohneigentümer bereits jetzt die Riester-Förderung im Rahmen der Geldanlageformen in Anspruch nehmen können, werde kein neuer Fördertatbestand geschaffen, so Roth.
Integration des Wohneigentums in die steuerliche Förderung der Altersvorsorge – das empirica Gutachten
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