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16.03.2006 Energiepass und EnEV-Novelle 2006
Von Schnellschüssen ist im Allgemeinen wenig zu halten! Und daher ist es gar nicht so schlecht, dass der Energiepass für Gebäude nicht – wie geplant – zum 4. Januar 2006 eingeführt wurde. Schließlich liegt der Referentenentwurf zur Energieeinsparverordnung 2006 noch nicht in trockenen Tüchern, der die Einzelheiten regelt. Ein Streiflicht auf die aktuelle Diskussion und die Meinung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und ihre Partner, die zum Thema ein Hintergrundpapier vorgelegt haben.

Im Moment herrscht in Punkto Energiepass bei den Interessengruppen und Parteien zumindest Einigkeit darin, dass der Energiepass kommen wird. Wie das Projekt in der Praxis genau umgesetzt werden soll, darin scheiden sich nach wie vor die Geister.

Der größte Streitpunkt ist die genaue Bemessung der Gebäude-Energiedaten. Zwei Varianten stehen zur Diskussion: Wohnungswirtschaft und Eigentümerverbände fordern einen verbrauchsorientierten Pass, der vom statistischen Mittelwert für den Energieverbrauch bestimmter Gebäude Rückschlüsse auf einzelne Objekte erlaubt. Als Grundlage dienen Verbrauchsdaten aus der Vergangenheit.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen, die Deutsche Umwelthilfe, die Bundesarchitekten- und Ingenieurskammern sowie der Deutsche Mieterbund] unterstützen die Einführung eines bedarfsorientierten Ausweises. Dieser dokumentiert den Normverbrauch eines Gebäudes, der von der Qualität der Anlagentechnik sowie der Beschaffenheit der Gebäudehülle beeinflusst wird. Dabei soll der Energiebedarf einer Immobilie durch einen Gutachter errechnen werden. Kostenpunkt für Eigentümer: je nach Gebäude zwischen 300 und 1000 Euro.

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Energieeinspargesetzes sieht derzeit auch eine zweigleisige Möglichkeit vor, bei der beide Methoden angewendet werden können. Weiterhin ist fraglich, wer einen Energiepass erstellen und herausgeben darf. Neben Architekten und Bauingenieuren sind auch Handwerker im Gespräch.

Position der Wohnungswirtschaft

Hintergrundpapier (PDF)
Abstract (PDF)
Pressemitteilung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft und ihren Partnern (PDF)

Lesetipp: Rechliche Auswirkungen des Gebäudeenergiepasses, "Der Energiepass - Herausforderung für Verwalter" in Der Immobilienverwalter , Ausgabe 1/06, S. 16 ff.
INFO ENERGIEPASS

Bevor der Energiepass in Deutschland zur Pflicht werden kann, muss die Bundesregierung die EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzen. Ein erster Schritt war die Verabschiedung des Energieeinsparungsgesetzes 2005. Bisher fehlt jedoch eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2006, in der die Details für den Energiepass festgelegt werden. Erst nach Inkrafttreten der EnEV müssen Gebäudeeigentümer den Energiepass erstellen lassen, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung bauen, verkaufen oder vermieten wollen. Das gilt sowohl für bestehende Wohnimmobilien als auch für Büro- und Dienstleistungsgebäude. Für Neubauten sind Energiepässe nichts Neues: Hier besteht die Pflicht schon seit 2002.

Die Einführung des Energiepasses wird durch eine Richtlinie der EU vorgeschrieben. Vorgaben: Er muss die Gesamteffizienz eines Gebäudes anzeigen, Vergleichswerte liefern und Modernisierungstipps geben. Die Darstellung und die Inhalte werden abschließend erst mit der neuen Energieeinsparverordnung festgelegt. Klar ist jedoch, dass die Kerninformation des Energiepasses, die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes, in einem allgemein verständlichen und bundesweit einheitlichen Label dargestellt werden soll.
Das Dokument soll potenziellen Käufern einen Überblick über den Energieverbrauch einer Immobilie liefern und als Entscheidungshilfe dienen. Wie beim Kauf eines Kühlschranks werden die Miet- und Kaufinteressenten dann auf einen Blick sehen können, wie es sich mit dem Energiebedarf eines Gebäudes und somit auch mit den Heiz- und Warmwasserkosten verhält. Eigentümer, die Wohnungen oder Häuser vermieten oder veräußern wollen, werden dazu aufgefordert, mit einem solchen Pass über den Energieverbrauch der Immobilie zu informieren.

LINKS ZUR THEMATIK

Lesen Sie dazu auch den Beitrag in unserem Archiv Gebäudeenergiepass kein Muss

Allgemeine Infos zur EnEV-Novelle 2006

Informationen der Deutschen Energie Agentur zum Gebäudeenergiepass






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