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| 12.04.2006 Energieausweis: Referentenentwurf auf dem Prüfstand |
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Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos haben den gemeinsamen Vorschlag zur Novellierung der Energieeinsparverordnung in die Abstimmung
innerhalb der Bundesregierung gegeben. Das geht
aus einer gemeinsamen Pressemitteilung ihrer Ministerien hervor.
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 Mit diesem Vorhaben wird eine europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die wichtigste Verbesserung ist die Einführung von Energieausweisen. Diese müssen bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung ausgestellt und Interessenten zugänglich gemacht werden.
Eigentümer und Vermieter haben ein Optionsrecht. Sie dürfen zwischen dem ingenieurtechnisch berechneten Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs und dem Energieausweis auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs wählen. Glos betonte: „Wir haben den marktwirtschaftlichen Ansatz gewählt in der Überzeugung, dass beide Arten des Energieausweises einen angemessenen Anreiz für energetische Sanierungen setzen werden.“ Wie in der europäischen Richtlinie vorgesehen, müssen bei der Ausstellung der Energieausweise – bei beiden Varianten – auch Empfehlungen für die Modernisierung von Gebäuden gegeben werden, sofern solche Maßnahmen kostengünstig durchgeführt werden können. Für die Zeit nach dem Inkrafttreten der Verordnung sind Übergangsregelungen zum schrittweisen Wirksamwerden der Regelungen eingeplant.
Der Referentenentwurf wird in den nächsten Wochen zunächst mit den anderen Bundesministerien und anschließend mit Ländern und Spitzenverbänden erörtert, bevor die Bundesregierung die Novellierung der Verordnung endgültig beschließt. Der Bundesrat muss der Verordnung danach zustimmen.
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