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Der DDIV – Impulsgeber und Interessenvertreter der Immobilienverwalter

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) ist der Spitzenverband der Immobilienverwalter in der Bundesrepublik Deutschland. In zehn Landesverbänden haben sich mehr als 1.400 hauptberufliche Immobilienverwalter zusammen geschlossen. Als einer der wenigen nationalen Berufsverbände verzeichnet der DDIV regen Zulauf. Allein im Jahr 2010 stieg die Mitgliederzahl um mehr als sechs Prozent. Dies ist Ausdruck einer intensiven und fachlich anspruchsvollen Arbeit der Landesverbände vor Ort. Umfangreiche aktuelle Informationen auf den Gebieten der WEG-Verwalterpraxis, der Rechtssprechung und für den Verwalter und seine Arbeit relevanten Entwicklungen werden geboten. Zahlreiche Weiterbildungsangebote in Form von Seminaren oder Tagungen, oft in Kooperation mit der DDIV Service GmbH runden das Service-Angebot für die Mitglieder ab.
Durch die zahlreichen Kooperations- und Premiumpartner des DDIV werden die Mitgliedsunternehmen zudem umfassend über alle Entwicklungen in den Bereichen Abrechnungswesen, Sanierung, WEG- und Mietrecht, Versicherungen, Fördermittel und Kreditvergabe sowie im technisch-administrativen Bereich wirkungsvoll unterstützt und verfügen somit immer über neueste Kenntnisse. Wissen ist Vorsprung im immobilienwirtschaftlichen Wettbewerb! Wissen und Weiterbildung muss aber auch Ausweis für den Kunden, den jeweiligen Eigentümer sein. Deshalb ist es mittlerweile möglich, sich Weiterbildungsmaßnahmen attestieren zu lassen und ein Qualitätszertifikat abzulegen.

Der DDIV fordert darüber hinaus seit langem gesetzlich geregelte Mindestanforderungen für Immobilienverwalter, da mitunter unqualifizierte Verwalter mithilfe eines Gewerbescheines zugelassen werden. Ein nicht ausreichend qualifizierter und unprofessionell arbeitender Verwalter begeht aus Unkenntnis oft Fehler. Wer sich aber bei Fristen, Terminen, Bautechnik und juristischen Formalitäten nicht auskennt, kommt die Eigentümer teuer zu stehen. Die Delegiertenkonferenz des DDIV hat deshalb am 9. September 2010 auf dem 18. Deutschen Verwaltertag in Nürnberg die Einführung von Mindestanforderungen für Mitgliedsunternehmen beschlossen. Dadurch können Wohnungseigentümer qualifizierte Immobilienverwalter erkennen. Verlangt werden u.a. die Vorlage eines Schufa-Auszugs ohne Negativ-Eintrag oder eine entsprechenden Selbstauskunft und der Nachweis, dass das Mitgliedsunternehmen für sich und seine Mitarbeiter dauerhaft eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung unterhält. Darüber hinaus verpflichten sich die Verbandsverwalter, sich permanent fort- und weiter zu bilden. Weiterhin müssen Verbandsverwalter und solche, die es werden wollen, Auskunft zur Berufserfahrung erteilen und die Berufsordnung des DDIV verpflichtend anerkennen. Darin ist ein Verhaltenskodex verankert, an den sich die Mitgliedsunternehmen zu halten haben.

Der DDIV ist sich bewusst, dass er für die gesamte Branche eine Vorreiterrolle einnimmt, aber gleichzeitig gilt es, organisierte Verwalterfirmen zu schützen und die Mitgliedschaft als Qualitätsausweis sichtbar werden zu lassen.

Die im DDIV organisierten Unternehmen betreuen mehr als 1,7 Millionen WEG-Einheiten mit einem Wert von rund 120 Milliarden Euro. Dabei verwalten die Mitgliedsunternehmen etwa 102 Millionen Quadratmeter bewirtschafteter Wohn- und Nutzfläche und setzen pro Jahr zirka 2,4 Milliarden Euro um. Etwa die gleiche Summe investieren die Verwalter in die Bereiche Instandhaltung, Modernisierung und Sanierung.

Der DDIV ist Mitglied in der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI).
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