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| 24. Januar 2008 - Schweres Versäumnis des Gesetzgebers bei der WEG-Novelle |
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| Regierung muss unverzüglich nachbessern |
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 Nach seinem Inkrafttreten am 1. Juli hatten sich die meisten Kommentatoren mit dem novellierten Wohnungseigentumsgesetz (WEG) einigermaßen arrangiert. Handwerkliche Mängel wurden jedoch schon früh gerügt. Ein folgenschwerer Fehler veranlasste jetzt den Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), beim Bundesjustizministerium zu intervenieren.
Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Mit dem runderneuerten WEG sollte die Eigentümergemeinschaft in die Lage versetzt werden, rückständige Hausgeldzahlungen schneller einzutreiben, notfalls per Zwangsvollstreckung der Wohnung. Bei einem geschuldeten Betrag, der höher ist als 3 Prozent des Einheitswerts der Wohnung, soll eine bevorrechtigte Vollstreckung (nach Paragraf 10 Abs. 3 ZVG) der Wohngeldrückstände möglich sein. Zum Nachweis dieser Voraussetzung muss dem Vollstreckungsgericht der jeweilige Einheitswertbescheid vorgelegt werden. Dieser liegt jedoch nur dem Finanzamt und dem Schuldner vor, nicht aber dem vollstreckenden Gläubiger (Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. Verwalter).
Vom Finanzamt ist keine Hilfe zu erwarten: Nach anfänglich unterschiedlicher Handhabung lehnen zwischenzeitlich fast alle Finanzämter Anträge auf Übermittlung des Einheitswerts unter Hinweis auf das Steuergeheimnis ab. Dies gilt auch dann, wenn die Anfrage nicht durch den Gläubiger, sondern unmittelbar durch das Vollstreckungsgericht erfolgt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung hat es der Gesetzgeber versäumt, eine gesetzliche Regelung im Sinne von Paragraf 30 Abs. 4 Nr. 2 AO (Ausnahmen vom Steuergeheimnis) zu treffen.
Der DDIV-Mitgliedsverband in Nordrhein-Westfalen, VNWI, hat sich bereits am 10.09.2007 an das Bundesjustizministerium gewandt. Nach einer zunächst zögerlich reagierte, räumte das Ministerium nun in einem weiteren Schreiben ein, dass die Prüfung der Angelegenheit ergeben habe, „dass viel dafür spricht, gesetzgeberisch tätig zu werden“.
DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler ist empört: „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Vorrangstellung der Wohnungseigentümergemeinschaft - eine der hoch gepriesenen Errungenschaften des neuen Wohnungseigentumsgesetzes - aufgrund unzulänglicher Tätigkeit des Gesetzgebers nicht, oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten und wohlwollender Mitwirkung der Rechtspfleger, umgesetzt werden kann. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter fordert daher eine unverzügliche Nachbesserung durch den Gesetzgeber.“
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