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09.05.2008 Kreditnehmerschutzgesetz
Verkauf von Krediten: Bundesrat beschließt Kreditnehmerschutzgesetz
Bundestag GR
Der Bundesrat hat am 25. April 2008 das von Bayern initiierte Kreditnehmerschutzgesetz beschlossen. Damit soll Darlehensnehmern im Falle der Veräußerung/ Übertragung von Krediten ein verbesserter Schutz gewährt werden.

Während der Bundesrat damit bereits konkrete Gesetzesänderungen zum Schutz von Kreditnehmern, insbesondere bei Immobiliendarlehen, vorschlägt, hält die Diskussion im Bundestag weiter an, ohne dass zurzeit konkrete Ergebnisse zur Lösung des Problems seitens der Bundespolitik bekannt werden. Die Beratungen zum sogenannten Risikobegrenzungsgesetz, mit dem die Große Koalition auch den Schutz bei Kreditverkäufen verbessern will, dauern im Finanzausschuss immer noch an. Es ist allerdings damit zu rechnen, dass nunmehr Bewegung in die Debatte kommt.
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