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18.09.2008 - Jahressteuergesetz 2009
Jahressteuergesetz 2009 –
Bundesratsausschüsse für Ausweitung des § 35a EStG
Steuer
Der Finanzausschuss des Bundesrates spricht sich für eine Ausweitung der steuerlichen Förderung von Handwerkerleistungen aus. Das geht aus den Beschlussempfehlungen der Bundesratsausschüsse zum Jahressteuergesetz 2009 hervor. Demnach wird der Bundestag, der noch über das Jahressteuergesetz beraten muss, gebeten zu prüfen, ob die verschiedenen Fördertatbestände des § 35a EStG zusammengefasst werden und ob die Fördersätze auf 25 Prozent angehoben werden können.

Bisher können 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens aber 600 Euro, jährlich für haushalts-nahe Dienst- und Handwerkerleistungen im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden (vgl. hierzu das Haus & Grund Infoblatt „Steuerbonus für Haushaltshilfen und Handwerker-leistungen“). Die Fachminister der Bundesländer halten diese steuerliche Förderung angesichts einer bevorstehenden konjunkturellen Abkühlung und angesichts der zum 1. Januar 2007 erfolgten Mehrwertsteuererhöhung für unzureichend und streben eine Ausweitung an. Inwieweit die Vorstellungen Wirklichkeit werden, bleibt abzuwarten.

Dies gilt auch für die weiteren Vorschläge der Bundesratsausschüsse zum Jahressteuergesetz 2009, beispielsweise für den Vorschlag

- im Rahmen der erst kürzlich verabschiedeten neuen Eigenheimrente nicht von einer so genannten schädlichen Verwendung auszugehen, wenn der Ehegatte des verstorbenen Eigenheimrentensparers aus der geförderten Ehewohnung auszieht und in ein Pflegeheim muss (§ 92a EStG),

- den Finanzierungsanteil bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Miet-, Pacht- und Leasingraten von 65 auf 50 Prozent herabzusetzen (§ 8 Nr. 1 e) GewStG),

- den Umsatzsteuersatz im Beherbergungsgewerbe von 19 auf 7 Prozent zu reduzieren (§ 12 Abs. 2 Nr. 5 UStG)

- den Grundsteuererlass nach § 33 GrStG einzuschränken (§ 33 Abs.1 GrStG)

RA STEFAN WALTER
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