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| 17.10.2008 - BGH: Vermieter nicht zum „E-Check“ verpflichtet |
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| 17.10.2008 - BGH: Vermieter nicht zum „E-Check“ verpflichtet |
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 Mit Urteil vom 15. Oktober 2008 (VIII ZR 321/07, noch nicht veröffentlicht) hat der Bundesge-richtshof entschieden, dass Vermieter nicht verpflichtet sind, Elektroleitungen und Elektrogeräte in der Mietwohnung regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen.
Wie die Pressestelle des Bundesgerichtshofs (BGH) berichtet, kam es in dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall zu einem möglicherweise durch einen Kurzschluss verursachten Brand in einer Mietwohnung. Der Vermieter der Wohnung wurde auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Die Gerichte hatten darüber zu entscheiden, ob dem Vermieter von Wohnraum im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen der Mieter obliegt. Eine Inspektion, die vom Elektro-handwerk als E-Check vermarktet wird.
Der BGH lehnt den Schadensersatzanspruch ab. Der Vermieter sei nicht verpflichtet gewesen, die Elektroleitungen und elektrischen Anlagen in den von ihm vermieteten Wohnungen ohne kon-kreten Anlass oder Hinweis auf Mängel einer regelmäßigen Überprüfung durch einen Elektro-fachmann zu unterziehen. Zwar treffe den Vermieter die vertragliche Nebenpflicht, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Zu einer regelmäßigen Generalinspektion sei er aber nicht verpflichtet. Eine umfassende Inspektion der gesamten Elektroinstallation sei nur dann ausnahmsweise erforderlich, wenn Umstände - wie zum Beispiel ungewöhnliche oder wie-derholte Störungen - Anlass bieten, nicht nur einen unmittelbar zu Tage getretenen Defekt zu beheben. RA WOLF-BODO FRIERS |
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