 Berlin, 22. Dezember 2008 –Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) fordert, die Immobilienverwalter in das elektronische Grundbuchverfahren mit einzubeziehen.
Der aktuelle Gesetzentwurf „zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren“ sieht kein Einsichtsrecht für Verwalter vor. Während Notare, Ämter, Banken, Bausparkassen und Versicherungen ein Einsichtsrecht erhalten sollen, müssen Immobilienverwalter noch immer den zeitraubenden Weg zum Amt auf sich nehmen und ihr berechtigtes Interesse vor Ort vortragen. „Das erschwert unnötig unsere Arbeit. Bundesjustizministerin Zypries muss den Referentenentwurf dringend nachbessern“, fordert DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler.
In Nordrhein-Westfalen wird das Verfahren bereits in der Praxis erprobt. Mitte Januar 2008 hatte das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass WEG-Verwalter keinen Anspruch auf die Teilnahme am eingeschränkten automatisierten Grundbuchabrufverfahren haben. Umso wichtiger sei es, dass das Einsichtsrecht im Bundesgesetz festgeschrieben werde, sagt DDIV-Vizepräsident Steffen Haase. „Der jetzige Zustand ist unhaltbar. Hier wird ein ganzer Berufstand diskriminiert, denn sachliche Gründe für einen Ausschluss von Immobilienverwaltern lassen sich schwerlich finden“, ist der Augsburger Verwalter überzeugt.
In der Begründung zum aktuellen Gesetzentwurf heißt es, der elektronische Rechtsverkehr solle sich zu einem Kommunikationssystem entwickeln, in dem Grundbuchämter und Verfahrensbeteiligte mit dem gemeinsamen Ziel der Effizienzsteigerung zusammenarbeiten. Unwirtschaftliche Medienbrüche sollten vermieden und elektronisch übermittelte Daten möglichst ohne erneute Aufbereitung durch den Empfänger weiterverarbeitet werden können. „Das“, so Heckeler, „sehen wir genauso wie das Justizministerium. Deshalb müssen die Immobilienverwalter im Gesetz Berücksichtigung finden.“
Seit 1999 beschäftigt sich die Bund-Länder-Kommission der Justiz mit dem elektronischen Rechtsverkehr, um die Verfahren zu rationalisieren. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll nun auch das Grundbuch in den elektronischen Rechtsverkehr einbezogen werden. Die Bundesländer sollen weitgehend selbst bestimmen können, wann und wie sie das elektronische Grundbuchverfahren einführen.
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