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Pressemitteilungen
14. Dezember 2011: DDIV begrüßt Aktionsplan „Energieeffizienz“ der hessischen Landesregierung
12. Dezember 2011: ASTRA Deutschland wird neuer Premiumpartner
23. November 2011: Arbeitsgruppe „Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter“ gegründet
19. November 2011: DDIV begrüßt erleichterten Zugang zu KfW-Krediten
15. November 2011: DDIV steht mit Berufsordnung für mehr Verbraucherschutz
02. November 2011: DDIV begrüßt erneute Überarbeitung der Trinkwasserverordnung
26. Oktober 2011: DDIV bringt Verwalterthemen in die Politik
25. Oktober 2011: Gütesiegel: Empfehlenswert!
26. September 2011: Verwalten jenseits vom Mittelmaß
26. September 2011: Präsidium des DDIV zieht nach Wiederwahl Zwischenbilanz
22. September 2011: DDIV-Gutachten sieht Gesetzgeber in der Pflicht
08. September 2011: DKB wird neuer Premiumpartner des DDIV
17. August 2011: Deutsche Kautionskasse kooperiert mit DDIV
09. August 2011: MVV Energie und DDIV vereinbaren weitgehende Partnerschaft
02. August 2011: Verwalter machen sich fit für die neue Trinkwasserverordnung
05. Juli 2011: DDIV vergibt Gutachten
29. Juni 2011: DDIV novelliert Verwalterverträge
22. Juni 2011: KfW-Förderprogramme in der deutschen Verwalterbranche kaum bekannt
21. Juni 2011: DDIV und MehrWertWohn GmbH schließen Kooperationsvertrag:
15. Juni 2011: BVI und DDIV zur BDSG-Novelle:
31. Mai 2011: DDIV ruft zum 19. Deutschen Verwaltertag nach Berlin
23. Mai 2011: DDIV und EBZ rufen Verwalter zur Teilnahme an Marktstudie zur Personalentwicklung und zur Bestandsaufnahme auf
05. Mai 2011: Zensus 9. Mai – Mitmachen schützt vor Strafe
04. Mai 2011: Geraer Gesprächskreis gegründet
7. April 2011: Spitzenverband der Immobilienverwalter unterzeichnet Pakt für Klimaschutz
05. April 2011 - Immobilienverwalter fordern Einsichtsrecht ins elektronische Grundbuch DDIV und BVI wenden sich gemeinsam an die Politik
14. Februar 2011 - DDIV trifft Spitzenpolitiker des Deutschen Bundestages
28. Januar 2011 - VDIV ruft zum Verwalter-Dialog am 18. März 2011 nach Stuttgart
20. Januar 2011 - DDIV publiziert Sonderdruck zur WEG-Musterabrechnung
15. Dezember 2010 - DDIV informiert: Verjährung zum Jahresende: Forderungen aus 2007 laufen aus
06. Dezember 2010 - DDIV verstärkt politisches Engagement
28. Oktober 2010 - DDIV klärt auf über Räum- und Streupflicht in Herbst und Winter
26. Oktober 2010 - 19. Deutscher Verwaltertag 2011 in Berlin
01. Oktober 2010 - Führungswechsel beim DDIV
14. September 2010 - DDIV ehrt Lutz Freitag,
09. Juni 2010 - DDIV fordert Harmonisierung von Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht
30. April 2010: DDIV und Software-Firmen lösen BGH-Dilemma
10. März 2010: Einsicht bringt den Durchblick
12. Januar 2010 : Modernisierungsverhinderung verhindern
Pressemeldungen 2008 - 2009
04.März 2009: Einfacheres Steuerrecht statt mehr Steuerfahnder
Berlin, 04. März 2009 – Berlin, 28. Februar 2009 – Nach Auffassung des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) sind die Bemühungen der Bundesregierung, die Schwarzarbeit zu bekämpfen, gescheitert. Der Verwalterverband fordert deshalb eine einfache und unbürokratische Steuergesetzgebung.

Nach einer Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft hat fast jeder dritte Deutsche im Jahr 2007 Arbeiten ohne Rechnung vergeben und dafür im Schnitt etwa 1000 Euro bezahlt. „Das heißt, Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG), wonach die sogenannten Haushaltsnahen Dienstleistungen und die Handwerkerdienstleistungen abgesetzt werden können, greift nicht“, sagt Steffen Haase, Vizepräsident des DDIV.



Bei Wohnungseigentümergemeinschaften, die seit 2006 diese Leistungen absetzen dürfen, funktioniere diese Regelung zwar sehr gut. „Das“, so Haase, „liegt jedoch vor allem daran, dass der professionelle Immobilienverwalter, der sich ständig mit den komplizierten Regelungen des Steuerrechts auseinandersetzen muss, für die Wohnungseigentümer den Papierkram weitgehend erledigt.“ Wer nicht Wohnungseigentümer sei, verfüge über diesen Service nicht und stehe oft überfordert vor diesen Regelungen. „Und wenn ich 20% der Lohnkosten absetzen kann und bei der Schwarzarbeit aber 19% Umsatzsteuer als Minimum spare, dann fehlt der steuerliche Anreiz für den Steuerpflichtigen erst recht“, so Haase.



Ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. November 2008 (AZ: VI R 14/08) zeigt deutlich, wie komplex die Gesetzeslage ist. Das oberste Finanzgericht hatte einem Steuerpflichtigen das Absetzen einer Handwerkerleistung verweigert, weil er dem Handwerker den geschuldeten Betrag bar gegen Quittung bezahlte und den Geldfluss nicht über ein Konto abgewickelt hatte. „Da ist es für Viele einfacher, die Sache gleich am Fiskus vorbei zu regeln“, kommentiert Haase das Urteil. Hier zeige sich deutlich, dass die Steuergesetzgebung insgesamt viel zu kompliziert sei. Der Immobilienverwalter ist überzeugt: „Mehr Steuerfahnder einzustellen, wie die deutsche Steuergewerkschaft fordert, ist keine Lösung für Schwarzarbeit in Privathaushalten“. Vielmehr müsse die Bundesregierung endlich das Steuergesetz einfacher, unbürokratischer und verständlicher neu regeln.

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