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Pressemitteilungen
14. Dezember 2011: DDIV begrüßt Aktionsplan „Energieeffizienz“ der hessischen Landesregierung
12. Dezember 2011: ASTRA Deutschland wird neuer Premiumpartner
23. November 2011: Arbeitsgruppe „Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter“ gegründet
19. November 2011: DDIV begrüßt erleichterten Zugang zu KfW-Krediten
15. November 2011: DDIV steht mit Berufsordnung für mehr Verbraucherschutz
02. November 2011: DDIV begrüßt erneute Überarbeitung der Trinkwasserverordnung
26. Oktober 2011: DDIV bringt Verwalterthemen in die Politik
25. Oktober 2011: Gütesiegel: Empfehlenswert!
26. September 2011: Verwalten jenseits vom Mittelmaß
26. September 2011: Präsidium des DDIV zieht nach Wiederwahl Zwischenbilanz
22. September 2011: DDIV-Gutachten sieht Gesetzgeber in der Pflicht
08. September 2011: DKB wird neuer Premiumpartner des DDIV
17. August 2011: Deutsche Kautionskasse kooperiert mit DDIV
09. August 2011: MVV Energie und DDIV vereinbaren weitgehende Partnerschaft
02. August 2011: Verwalter machen sich fit für die neue Trinkwasserverordnung
05. Juli 2011: DDIV vergibt Gutachten
29. Juni 2011: DDIV novelliert Verwalterverträge
22. Juni 2011: KfW-Förderprogramme in der deutschen Verwalterbranche kaum bekannt
21. Juni 2011: DDIV und MehrWertWohn GmbH schließen Kooperationsvertrag:
15. Juni 2011: BVI und DDIV zur BDSG-Novelle:
31. Mai 2011: DDIV ruft zum 19. Deutschen Verwaltertag nach Berlin
23. Mai 2011: DDIV und EBZ rufen Verwalter zur Teilnahme an Marktstudie zur Personalentwicklung und zur Bestandsaufnahme auf
05. Mai 2011: Zensus 9. Mai – Mitmachen schützt vor Strafe
04. Mai 2011: Geraer Gesprächskreis gegründet
7. April 2011: Spitzenverband der Immobilienverwalter unterzeichnet Pakt für Klimaschutz
05. April 2011 - Immobilienverwalter fordern Einsichtsrecht ins elektronische Grundbuch DDIV und BVI wenden sich gemeinsam an die Politik
14. Februar 2011 - DDIV trifft Spitzenpolitiker des Deutschen Bundestages
28. Januar 2011 - VDIV ruft zum Verwalter-Dialog am 18. März 2011 nach Stuttgart
20. Januar 2011 - DDIV publiziert Sonderdruck zur WEG-Musterabrechnung
15. Dezember 2010 - DDIV informiert: Verjährung zum Jahresende: Forderungen aus 2007 laufen aus
06. Dezember 2010 - DDIV verstärkt politisches Engagement
28. Oktober 2010 - DDIV klärt auf über Räum- und Streupflicht in Herbst und Winter
26. Oktober 2010 - 19. Deutscher Verwaltertag 2011 in Berlin
01. Oktober 2010 - Führungswechsel beim DDIV
14. September 2010 - DDIV ehrt Lutz Freitag,
09. Juni 2010 - DDIV fordert Harmonisierung von Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht
30. April 2010: DDIV und Software-Firmen lösen BGH-Dilemma
10. März 2010: Einsicht bringt den Durchblick
12. Januar 2010 : Modernisierungsverhinderung verhindern
Pressemeldungen 2008 - 2009
14.April 2009: Kleines Versäumnis verursacht große Kosten
Berlin, 14. April 2009 - Nach dem novellierten Wohnungseigentumsgesetz muss die Eigentümergemeinschaft einen sogenannten Ersatzzustellungsvertreter benennen. Geschieht dies nicht, kann es die Eigentümer teuer zu stehen kommen. Darauf macht der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) aufmerksam.

In Paragraf 45 Absatz 2 Satz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes ist geregelt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften einen Ersatzzusteller samt Stellvertreter per einfachem Mehrheitsbeschluss wählen müssen. Geschieht dies nicht, sieht der Gesetzgeber zwar keine Sanktionen für Verwalter und Eigentümergemeinschaft vor, teuer werden kann es trotzdem.

In Berlin hatte ein Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen Beschluss über die erneute Bestellung eines Verwalters angefochten. Eine gerichtliche Zustellung, wie sonst üblich an den Verwalter, kam für das Amtsgericht nicht in Frage, weil der Verwalter in diesem Verfahren einen Interessenskonflikt hatte. Weil ein Ersatzzustellungsvertreter fehlte und die Eigentümer bundesweit verstreut wohnen, bestellte das Gericht eine Anwaltskanzlei. Diese hatte als Kostenvorschuss 10 Euro pro Eigentümer und je 80 Euro pro zu versendenden Schriftsatz plus Porto- und Kopierkosten sowie Umsatzsteuer geltend gemacht. Bei der großen Eigentümergemeinschaft mit mehr als 100 Wohneinheiten summierte sich der Betrag auf rund 9.000 Euro.

„Dieses Beispiel zeigt eindringlich, wie wichtig es ist, einen Ersatzzustellungsvertreter samt Vertreter zu bestellen“, sagt Steffen Haase, Vizepräsident des DDIV. Wenn ein Rechtsstreit bestehe, sei es dafür meist zu spät. Der Ersatzzustellungsvertreter habe dieselben Pflichten wie der Verwalter als Zustellungsvertreter. Dem Jurist zufolge ist er verpflichtet, jeden Wohnungseigentümer unverzüglich von einem gerichtlich zugestellten Schriftsatz zu informieren. Diese Information könne mündlich in einer Eigentümerversammlung oder per Rundschreiben erfolgen. Diejenigen Eigentümer, die an der Versammlung nicht teilnehmen könnten, müssten gesondert unterrichtet werden. Ein einfacher Aushang am Schwarzen Brett reiche jedoch nicht aus, weil damit nicht gewährleistet sei, dass alle Eigentümer informiert würden. Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten, könnten so nicht erreicht werden.

„Ein kleines Versäumnis verursacht so große Kosten. Der Fall in Berlin macht deutlich, wie wichtig es für eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist, einen professionell arbeitenden Immobilienverwalter zu haben, der sich regelmäßig fortbildet“, ist Haase überzeugt.
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