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Pressemitteilungen
14. Dezember 2011: DDIV begrüßt Aktionsplan „Energieeffizienz“ der hessischen Landesregierung
12. Dezember 2011: ASTRA Deutschland wird neuer Premiumpartner
23. November 2011: Arbeitsgruppe „Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter“ gegründet
19. November 2011: DDIV begrüßt erleichterten Zugang zu KfW-Krediten
15. November 2011: DDIV steht mit Berufsordnung für mehr Verbraucherschutz
02. November 2011: DDIV begrüßt erneute Überarbeitung der Trinkwasserverordnung
26. Oktober 2011: DDIV bringt Verwalterthemen in die Politik
25. Oktober 2011: Gütesiegel: Empfehlenswert!
26. September 2011: Verwalten jenseits vom Mittelmaß
26. September 2011: Präsidium des DDIV zieht nach Wiederwahl Zwischenbilanz
22. September 2011: DDIV-Gutachten sieht Gesetzgeber in der Pflicht
08. September 2011: DKB wird neuer Premiumpartner des DDIV
17. August 2011: Deutsche Kautionskasse kooperiert mit DDIV
09. August 2011: MVV Energie und DDIV vereinbaren weitgehende Partnerschaft
02. August 2011: Verwalter machen sich fit für die neue Trinkwasserverordnung
05. Juli 2011: DDIV vergibt Gutachten
29. Juni 2011: DDIV novelliert Verwalterverträge
22. Juni 2011: KfW-Förderprogramme in der deutschen Verwalterbranche kaum bekannt
21. Juni 2011: DDIV und MehrWertWohn GmbH schließen Kooperationsvertrag:
15. Juni 2011: BVI und DDIV zur BDSG-Novelle:
31. Mai 2011: DDIV ruft zum 19. Deutschen Verwaltertag nach Berlin
23. Mai 2011: DDIV und EBZ rufen Verwalter zur Teilnahme an Marktstudie zur Personalentwicklung und zur Bestandsaufnahme auf
05. Mai 2011: Zensus 9. Mai – Mitmachen schützt vor Strafe
04. Mai 2011: Geraer Gesprächskreis gegründet
7. April 2011: Spitzenverband der Immobilienverwalter unterzeichnet Pakt für Klimaschutz
05. April 2011 - Immobilienverwalter fordern Einsichtsrecht ins elektronische Grundbuch DDIV und BVI wenden sich gemeinsam an die Politik
14. Februar 2011 - DDIV trifft Spitzenpolitiker des Deutschen Bundestages
28. Januar 2011 - VDIV ruft zum Verwalter-Dialog am 18. März 2011 nach Stuttgart
20. Januar 2011 - DDIV publiziert Sonderdruck zur WEG-Musterabrechnung
15. Dezember 2010 - DDIV informiert: Verjährung zum Jahresende: Forderungen aus 2007 laufen aus
06. Dezember 2010 - DDIV verstärkt politisches Engagement
28. Oktober 2010 - DDIV klärt auf über Räum- und Streupflicht in Herbst und Winter
26. Oktober 2010 - 19. Deutscher Verwaltertag 2011 in Berlin
01. Oktober 2010 - Führungswechsel beim DDIV
14. September 2010 - DDIV ehrt Lutz Freitag,
09. Juni 2010 - DDIV fordert Harmonisierung von Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht
30. April 2010: DDIV und Software-Firmen lösen BGH-Dilemma
10. März 2010: Einsicht bringt den Durchblick
12. Januar 2010 : Modernisierungsverhinderung verhindern
Pressemeldungen 2008 - 2009
08.Mai 2009: Beschluss über Zusatzvergütung für Bescheinigung für Paragraf 35a EStG ist rechtmäßig
Berlin, 06. Mai 2009 – Verwaltungsunternehmen, die Bescheinigungen zum steuerlichen Absetzen von haushaltsnahen Dienst- und Handwerkerleistungen erstellen, können sich das vergüten lassen. Darauf macht der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) aufmerksam.

Das Kammergericht Berlin hat am 16. April 2009 ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Danach können Verwaltungsunternehmen sich das Erstellen von Bescheinigungen für das Absetzen von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz (EStG) von der Eigentümergemeinschaft vergüten lassen. Damit hat das Berliner Oberlandesgericht die Urteile des Amtsgerichts Köpenick und des Berliner Landgerichts aufgehoben. „Es ist sehr erfreulich, dass qualifizierte Dienstleistungen des Verwalters endlich auch bezahlt werden müssen“, sagt DDIV-Vizepräsident Steffen Haase. „Mit dieser wegweisenden Entscheidung haben wir Verwalter endlich die Rechtssicherheit, die wir für unsere Arbeit brauchen.“

Der Verwalter hatte auf die Tagesordnung einer Eigentümerversammlung einen Beschlussantrag gesetzt, nach dem der Verwalter beauftragt wird, für die Eigentümergemeinschaft eine solche Bescheinigung zu erstellen. Die Eigentümerversammlung beschloss daraufhin, dass wegen des erheblichen Mehraufwands eine zusätzliche Verwaltergebühr von 17 Euro pro Wohneinheit für 2006 und 8,50 Euro für jedes Folgejahr gezahlt wird. Eine Eigentümerin aus der Wohnungseigentümergemeinschaft wollte sich damit jedoch nicht abfinden. Das Kammergericht bestätigte im Gegensatz zu den Vorinstanzen die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer-gemeinschaft in der Sache. Sowohl das Übertragen dieser Zusatzaufgabe auf die Verwaltung als auch die Höhe der Vergütung entsprächen dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung. Auch die Tatsache, dass das Verwaltungsunternehmen etwa 80 Prozent der Stimmrechte in Vertretung für die jeweiligen Eigentümer ausgeübt hat, wurde vom Gericht nicht beanstandet.

Das Gericht stellte fest, dass das Erstellen der Bescheinigung nicht zum „Pflichtenkreis“ des Verwalters gehört. In der Urteilsbegründung heißt es: „Eine Verpflichtung des WEG-Verwalters, die Jahresabrechnung so zu erstellen, dass die Wohnungseigentümer damit bestimmte Ausgaben steuerlich als Ermäßigung im Sinne von Paragraf 35a EStG geltend machen können, ist nicht ersichtlich.“ Auch den Umlageschlüssel, nachdem jeder Wohnungseigentümer die zusätzliche Gebühr zahlen muss, hat das Gericht nicht beanstandet.

Mit dem Anwendungsschreiben vom 3. November 2006 hat das Bundesfinanzministerium auch Wohnungseigentümern zugebilligt, haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abzusetzen. Daraufhin mussten die Verwalter rückwirkend für das gesamte Wirtschaftsjahr 2006 alle Rechnungen überprüfen und die absetzbaren Posten gesondert aufführen. Seitdem haben die Verwalter diese zusätzliche Aufgabe übernommen, oft sogar ohne eine Vergütung dafür zu bekommen. „Da ist es nur recht und billig, dass diese zusätzliche qualifizierte Dienstleistung auch vergütet wird“, so Haase abschließend.
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