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Pressemitteilungen
14. Dezember 2011: DDIV begrüßt Aktionsplan „Energieeffizienz“ der hessischen Landesregierung
12. Dezember 2011: ASTRA Deutschland wird neuer Premiumpartner
23. November 2011: Arbeitsgruppe „Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter“ gegründet
19. November 2011: DDIV begrüßt erleichterten Zugang zu KfW-Krediten
15. November 2011: DDIV steht mit Berufsordnung für mehr Verbraucherschutz
02. November 2011: DDIV begrüßt erneute Überarbeitung der Trinkwasserverordnung
26. Oktober 2011: DDIV bringt Verwalterthemen in die Politik
25. Oktober 2011: Gütesiegel: Empfehlenswert!
26. September 2011: Verwalten jenseits vom Mittelmaß
26. September 2011: Präsidium des DDIV zieht nach Wiederwahl Zwischenbilanz
22. September 2011: DDIV-Gutachten sieht Gesetzgeber in der Pflicht
08. September 2011: DKB wird neuer Premiumpartner des DDIV
17. August 2011: Deutsche Kautionskasse kooperiert mit DDIV
09. August 2011: MVV Energie und DDIV vereinbaren weitgehende Partnerschaft
02. August 2011: Verwalter machen sich fit für die neue Trinkwasserverordnung
05. Juli 2011: DDIV vergibt Gutachten
29. Juni 2011: DDIV novelliert Verwalterverträge
22. Juni 2011: KfW-Förderprogramme in der deutschen Verwalterbranche kaum bekannt
21. Juni 2011: DDIV und MehrWertWohn GmbH schließen Kooperationsvertrag:
15. Juni 2011: BVI und DDIV zur BDSG-Novelle:
31. Mai 2011: DDIV ruft zum 19. Deutschen Verwaltertag nach Berlin
23. Mai 2011: DDIV und EBZ rufen Verwalter zur Teilnahme an Marktstudie zur Personalentwicklung und zur Bestandsaufnahme auf
05. Mai 2011: Zensus 9. Mai – Mitmachen schützt vor Strafe
04. Mai 2011: Geraer Gesprächskreis gegründet
7. April 2011: Spitzenverband der Immobilienverwalter unterzeichnet Pakt für Klimaschutz
05. April 2011 - Immobilienverwalter fordern Einsichtsrecht ins elektronische Grundbuch DDIV und BVI wenden sich gemeinsam an die Politik
14. Februar 2011 - DDIV trifft Spitzenpolitiker des Deutschen Bundestages
28. Januar 2011 - VDIV ruft zum Verwalter-Dialog am 18. März 2011 nach Stuttgart
20. Januar 2011 - DDIV publiziert Sonderdruck zur WEG-Musterabrechnung
15. Dezember 2010 - DDIV informiert: Verjährung zum Jahresende: Forderungen aus 2007 laufen aus
06. Dezember 2010 - DDIV verstärkt politisches Engagement
28. Oktober 2010 - DDIV klärt auf über Räum- und Streupflicht in Herbst und Winter
26. Oktober 2010 - 19. Deutscher Verwaltertag 2011 in Berlin
01. Oktober 2010 - Führungswechsel beim DDIV
14. September 2010 - DDIV ehrt Lutz Freitag,
09. Juni 2010 - DDIV fordert Harmonisierung von Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht
30. April 2010: DDIV und Software-Firmen lösen BGH-Dilemma
10. März 2010: Einsicht bringt den Durchblick
12. Januar 2010 : Modernisierungsverhinderung verhindern
Pressemeldungen 2008 - 2009
10. März 2010: Einsicht bringt den Durchblick
Berlin, 10. März 2010 – Viele Wohnungseigentümer erhalten in diesen Tagen zusammen mit der Einladung zur Eigentümerversammlung die Abrechnung der Betriebskosten. Hat ein Eigentümer Zweifel an deren Richtigkeit, kann er noch vor der Versammlung Einsicht in die Abrechnungsunterlagen nehmen. Darauf weist der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hin.

Das Einsichtsrecht steht jedem Wohnungseigentümer von Gesetzeswegen zu. „Die Verwaltungsdokumente inklusive sämtlicher Buchhaltungsunterlagen gehören der Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Verwalter bewahrt sie lediglich auf und bearbeitet sie“, erklärt Steffen Haase, Vizepräsident des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter. Jedes Mitglied der Gemeinschaft hat ein uneingeschränktes Einsichtsrecht, das sich auch auf die Abrechnung anderer Miteigentümer bezieht.



„Es gibt grundsätzlich nur einen sehr eingeschränkten Datenschutz innerhalb der Gemeinschaft“, sagt Haase. Ein besonderes rechtliches Interesse braucht für die Einsichtnahme nicht vorzuliegen, auch dann nicht, wenn die Wohnungseigentümerversammlung über die Jahresabrechnung und die Entlastung des Verwalters bereits beschlossen hat. Auch im Verwaltervertrag ist eine Beschränkung dieses Rechts nicht zulässig. Trotzdem, so Haase, gebe es immer wieder Verwalter, die grundlos die Einsichtnahme verweigerten. Solche Verwalter hätten häufig Angst, einen Fehler gemacht zu haben und sich rechtfertigen zu müssen. Haase zufolge gibt es unter den Verwaltern nicht wenige schwarze Schafe, weil schließlich jeder unabhängig von seiner Qualifikation eine Hausverwaltung aufmachen könne. Ein professioneller Verwalter, der sich zum Beispiel dem Gütesiegel des Verbands verschrieben habe, werde eine Einsichtnahme sicherlich nicht verweigern. Dies sei nicht vereinbar mit der Berufsordnung des Verbands der Immobilienverwalter, der sich alle Mitglieder des DDIV unterworfen hätten. Notfalls kann Haase zufolge jeder Wohnungseigentümer seinen Anspruch auf Einsichtnahme gerichtlich durchsetzen.



Außerdem riskiert ein Verwalter, der die Einsichtnahme verweigert, seine Abberufung und gefährdet seine Vertrauensstellung in der Eigentümergemeinschaft. Nicht viele Wohnungseigentümer machen allerdings von ihrem Recht auf Einsichtnahme Gebrauch, so die Erfahrung des Augsburger Verwalters. Dies liege daran, dass schon die Abrechnung durch den Verwaltungsbeirat in aller Regel abschließend geprüft und freigegeben sei. Die Überprüfung durch den Beirat reiche den Eigentümern meist, da die Gemeinschaft den Verwaltungsbeiräten insgesamt viel Vertrauen entgegen bringe und sie schließlich gewählt habe. Übrig blieben kritische Eigentümer, die die Arbeit ihres Verwalters oder Beirats außerhalb der Versammlung persönlich überprüfen möchten sowie Eigentümer, die mit ihren Mietern Probleme hätten.



„Aufgeschreckt durch die Medien werden die Mieter immer kritischer und haben zunehmend mehr Zweifel an der Richtigkeit ihrer Betriebskostenabrechnung“, glaubt Haase. Allerdings gibt es auch Regeln für die Eigentümer: Das Einsichtsrecht muss während der Bürozeiten des Verwalters wahrgenommen werden. Will ein Wohnungseigentümer sich darüber hinaus vom Verwalter Abschriften anfertigen oder Kopien schicken lassen, muss er für den Aufwand bezahlen.
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