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Pressemitteilungen
14. Dezember 2011: DDIV begrüßt Aktionsplan „Energieeffizienz“ der hessischen Landesregierung
12. Dezember 2011: ASTRA Deutschland wird neuer Premiumpartner
23. November 2011: Arbeitsgruppe „Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter“ gegründet
19. November 2011: DDIV begrüßt erleichterten Zugang zu KfW-Krediten
15. November 2011: DDIV steht mit Berufsordnung für mehr Verbraucherschutz
02. November 2011: DDIV begrüßt erneute Überarbeitung der Trinkwasserverordnung
26. Oktober 2011: DDIV bringt Verwalterthemen in die Politik
25. Oktober 2011: Gütesiegel: Empfehlenswert!
26. September 2011: Verwalten jenseits vom Mittelmaß
26. September 2011: Präsidium des DDIV zieht nach Wiederwahl Zwischenbilanz
22. September 2011: DDIV-Gutachten sieht Gesetzgeber in der Pflicht
08. September 2011: DKB wird neuer Premiumpartner des DDIV
17. August 2011: Deutsche Kautionskasse kooperiert mit DDIV
09. August 2011: MVV Energie und DDIV vereinbaren weitgehende Partnerschaft
02. August 2011: Verwalter machen sich fit für die neue Trinkwasserverordnung
05. Juli 2011: DDIV vergibt Gutachten
29. Juni 2011: DDIV novelliert Verwalterverträge
22. Juni 2011: KfW-Förderprogramme in der deutschen Verwalterbranche kaum bekannt
21. Juni 2011: DDIV und MehrWertWohn GmbH schließen Kooperationsvertrag:
15. Juni 2011: BVI und DDIV zur BDSG-Novelle:
31. Mai 2011: DDIV ruft zum 19. Deutschen Verwaltertag nach Berlin
23. Mai 2011: DDIV und EBZ rufen Verwalter zur Teilnahme an Marktstudie zur Personalentwicklung und zur Bestandsaufnahme auf
05. Mai 2011: Zensus 9. Mai – Mitmachen schützt vor Strafe
04. Mai 2011: Geraer Gesprächskreis gegründet
7. April 2011: Spitzenverband der Immobilienverwalter unterzeichnet Pakt für Klimaschutz
05. April 2011 - Immobilienverwalter fordern Einsichtsrecht ins elektronische Grundbuch DDIV und BVI wenden sich gemeinsam an die Politik
14. Februar 2011 - DDIV trifft Spitzenpolitiker des Deutschen Bundestages
28. Januar 2011 - VDIV ruft zum Verwalter-Dialog am 18. März 2011 nach Stuttgart
20. Januar 2011 - DDIV publiziert Sonderdruck zur WEG-Musterabrechnung
15. Dezember 2010 - DDIV informiert: Verjährung zum Jahresende: Forderungen aus 2007 laufen aus
06. Dezember 2010 - DDIV verstärkt politisches Engagement
28. Oktober 2010 - DDIV klärt auf über Räum- und Streupflicht in Herbst und Winter
26. Oktober 2010 - 19. Deutscher Verwaltertag 2011 in Berlin
01. Oktober 2010 - Führungswechsel beim DDIV
14. September 2010 - DDIV ehrt Lutz Freitag,
09. Juni 2010 - DDIV fordert Harmonisierung von Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht
30. April 2010: DDIV und Software-Firmen lösen BGH-Dilemma
10. März 2010: Einsicht bringt den Durchblick
12. Januar 2010 : Modernisierungsverhinderung verhindern
Pressemeldungen 2008 - 2009
30. April 2010: DDIV und Software-Firmen lösen BGH-Dilemma
Berlin, 30. April 2010 – DDIV und Software-Firmen lösen BGH-Dilemma

Mitte Februar 2010 veröffentlichte der BGH ein Urteil, das die gängige Abrechnungspraxis für Wohnungseigentümer-gemeinschaften für unzulässig erklärt – und das mitten in der Eigentü-merversammlungssaison, auf der die Abrechnungen beschlossen werden. Damit die Software-Hersteller ihre Programme ändern und den Verwaltern schnell rechtssichere Abrechnungsdarstellungen anbieten können, hat der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) am 20. April in München ein Expertenforum für Hersteller wohnungswirtschaftlicher Software veranstaltet.

Das 44. BGH-Urteil des Jahres 2009 hat mitten in der Abrechnungssaison für viel Unruhe unter den Verwaltern gesorgt. „Die Verunsicherung ist groß, die Aufregung in der Branche noch größer“, sagt DDIV-Vizepräsident Steffen Haase. Zum Expertenforum kamen 15 IT-Experten aus ganz Deutschland nach München. Die Fachleute diskutierten mit den Verwaltern und dem Verbandsjustitiar des Verbands der Immobilienverwalter (VDIV) Bayern, Marco J. Schwarz darüber, wie der Wille der Richter nun am besten in die Praxis umzusetzen sei. Schnell wurde deutlich, dass sich die Hersteller wohnungswirtschaftlicher Software frühzeitig mit dem Urteil und seinen Folgen auseinandergesetzt haben. „Wir haben bereits eine Lösung erarbeitet, die wir unseren Kunden in Kürze anbieten werden. Ich wollte hier heute sehen, ob wir richtig liegen“, sagte Brigitte Schöne von der DKB IT-Services aus Potsdam. Auch ihr Kollege Markus Scheidweiler von Alco Computer aus Hamburg hat bereits etwas in petto. Die anderen Teilnehmer arbeiten mit Hochdruck an dem Problem und werden bald Ergebnisse liefern, damit die Verwalter schnellstmöglich wieder rechtssicher abrechnen können.

Probleme bereitet Verwaltern wie Software-Herstellern gleichermaßen, dass die BGH-Richter keine Buchhalter sind. Deshalb funktionieren die vorgeschlagenen Lösungen in der Praxis nicht. Am deutlichsten bringt es WEG-Experte Schwarz auf den Punkt: „Das Urteil ist Blödsinn und versuchen Sie einmal, Blödsinn in die Praxis umzusetzen.“ Bisher hatten die Verwalter die Instandhaltungsrücklage oft als fiktive Ausgabe verbucht. Diese Praxis hat der BGH jetzt gekippt. Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts verlangt, dass die tatsächlich vorhandenen Rücklagen in der Abrechnung verbraucherfreundlich dargestellt werden. Der Eigentümer müsse aus der Abrechnung sofort erkennen können, wie hoch die tatsächlichen Rücklagen sind, und nicht wie oft ausgewiesen, der Soll-Betrag. Solange alle Eigentümer zahlen, ist alles in Ordnung, dann gibt es bei der Rücklage keine Differenz zwischen Ist und Soll. Schwierig wird es jedoch, wenn manche gar nicht oder nur einen Teil zahlen. Das vom Eigentümer zu zahlende Hausgeld setzt sich zusammen aus Bewirtschaftungskosten und der Instandhaltungsrücklage. Zahlt ein Eigentümer nur einen Teil das Hausgeldes, muss der Verwalter entscheiden, wie er das Geld verbucht: zuerst die Bewirtschaftungskosten, um die laufenden Kosten zahlen zu können, zuerst die Instandhaltungsrücklage oder eine Quotelung des eingegangenen Betrags auf beide Buchungsposten.

Künftig muss der Verwalter für jeden Eigentümer die Zahlung zur Instandhaltungsrückstellung gesondert ausweisen -neben der Vorauszahlung auf die Bewirtschaftungskosten. Bei der Rücklagenentwicklung dürfen nur die tatsächlich eingegangenen Beitragsleistungen der Eigentümer auf die Rücklagen dargestellt werden; noch offene Beitragsleistungen sind auszuweisen. „Auf den DDIV und die guten Software-Hersteller können sich die Verwalter verlassen. Zusammen haben wir hier heute dazu beigetragen, das BGH-Dilemma zu lösen“, ist Haase froh.
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