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| 02. August 2011: Verwalter machen sich fit für die neue Trinkwasserverordnung |
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ARD-PLUSMINUS berichtet heute über verunreinigtes Wasser
Hessische Verwalter machen sich fit für die neue Trinkwasserverordnung |
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 Neue Pflichten und neue Haftungsrisiken ergeben sich für Immobilieneigentümer und -verwalter bei der im Herbst 2011 in Kraft tretenden novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Der Gesetzgeber erhöht damit den Schutz der Verbraucher vor verunreinigendem Wasser, insbesondere vor erhöhter Legionellenbelastung. Wie dramatisch die Folgen verunreinigenden Wassers sind zeigt heute Abend die Sendung PLUSMINUS um 21.50 Uhr. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) als Spitzenverband der Branche weiß um die Brisanz und veranstaltet daher am 28. September in Darmstadt eine Veranstaltung zum Thema.
Ende vergangenen Jahres novellierte der Gesetzgeber die seit 2003 bestehende TrinkwV, um diese den gestiegenen Anforderungen an Wassergüte und Gesundheitsschutz anzupassen – ein notwendiger Schritt, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren. Neben der Verschärfung der Untersuchungs- und Anzeigepflichten hinsichtlich einer Legionellenbelastung des Trinkwassers geht es auch um die Einführung von Parametern für Radioaktivität und Uran. Dabei werden die bislang nicht hinreichend eindeutig gefassten Anforderungen erheblich ausgeweitet.
Die Regelungen der TrinkwV richten sich nicht nur an Unternehmen und Einrichtungen, die Trinkwasser für die Allgemeinheit bereitstellen (zum Beispiel Wasserversorgungswerke, Krankenhäuser, Schulen usw.), sondern finden auch dort Anwendung wo Rohrleitungen, Apparate und Armaturen zur Trinkwasserversorgung innerhalb einer Immobilie vom Übergabepunkt des Versorgungsunternehmens bis zur Verbraucherzapfstelle gemeint sind. Damit haften auch Eigentümer, Vermieter und Immobilienverwalter für die Qualität der Trinkwasserversorgung. Die neue TrinkwV ist ein umfangreiches Regelwerk mit vielen Anzeige-, Dokumentations- und Informationspflichten und sieht auch eine Untersuchung der Wassergüte durch den Inhaber der Wasserversorgungsanlage vor.
Was auf den Immobilienverwalter zu kommt, wie er sich wappnen kann und wie er im Umgang mit Eigentümern und Mietern rechtssicher agiert, erfährt er am 28. September in Darmstadt bei der Veranstaltung „Der Verwalter und die aktuellen Verordnungen im Bereich Haustechnik“. Das Seminar ist Teil einer Veranstaltungsreihe, welche noch am 6. und 11. Oktober in Kassel und Fulda Station macht. Dann mit den Themen „Die Wohngeld-Abrechnung nach dem BGH-Urteil V ZR 44/09“ und „Basiswissen für Immobilienverwalter“.
Die Veranstaltung wird gemeinsam vom Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) und dem Verband der Immobilienverwalter Hessen e.V. durchgeführt.
Anmeldeunterlagen finden Sie hier:...
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