Startseite/Aktuelles Impressum Kontakt
Suche  
  Startseite // Presse // Pressemitteilungen // 22. September 2011: DDIV-Gutachten sieht Gesetzgeber in der Pflicht
Der DDIV
Profil
DDIV und Europa
Offizielles Verbandsorgan
Deutscher Verwaltertag
Schiedsgericht
Geschäftsstelle
Landesverbände
Verbände
Karte
Aus- und Weiterbildung
Qualifikation
Aus- und Fortbildung
Verwaltercheckliste
Termine
Veranstaltungen / Messen
Kooperationen
DDIV-Partnerkreis
Institutionen
Presse
Pressemitteilungen
Pressekontakt
Der DDIV in Kürze
Immo-News
News 2012
News 2011
News 2010
News 2009
News 2008
News 2007
Archiv 2006
Archiv 2005
Shop
Zum Onlineshop
Links
Links
22. September 2011: DDIV-Gutachten sieht Gesetzgeber in der Pflicht
DDIV-Gutachten sieht Gesetzgeber in der Pflicht
Qualitätssicherung durch Versicherungspflicht für
Immobilienverwalter
Datensicherheit
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hat im Rahmen des diesjährigen Verwaltertages in Berlin vor mehr als 500 Teilnehmern die Ergebnisse des kürzlich in Auftrag gegebenen Gutachtens zu gesetzlichen Mindestanforderungen und Berufszugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter vorgestellt. Die fundierte Ausarbeitung des renommierten Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Rüdiger Zuck (Stuttgart) stellt damit erstmals die zentralen Forderungen der Branche auf eine rechtliche Basis. Die Kernaussage des Gutachtens: Die Einführung einer Versicherungspflicht für Immobilienverwalter. Hier sieht das Gutachten den Gesetzgeber in der Pflicht, diese im Rahmen der Gewerbeordnung zu verankern.

Vertrauen und Verbraucherschutz dank Versicherungspflicht

In der Bundesrepublik Deutschland sind mehr als 25.000 Immobilienverwalter zugelassen, denen als Zugang lediglich die Pflicht zur Gewerbeanzeige obliegt. Doch fehlende Zugangsvoraussetzung und Qualifikation bergen oftmals ein großes Fehlerpotenzial, das schlussendlich den Verbraucher teuer zu stehen kommen kann. Die Forderung des DDIV nach einer Versicherungspflicht für Immobilienverwalter soll hier entgegensteuern, denn der Eigentümer profitiert von einer verbindlichen Absicherung im Schadensfall. Für die praktische Umsetzung dieser Forderung nach einer verbindlichen Vertrauens- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung empfiehlt der Gutachter einen neuen § 34 ff. in die GewO aufzunehmen und diese so als Zugangsvoraussetzung für alle neu am Markt tätigen Immobilienverwalter zu implementieren. Wer also als Verwalter arbeiten möchte, muss vor Aufnahme seiner Tätigkeit eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden nachweisen. Auch ist es laut Gutachten notwendig, die Versicherung fortlaufend dem Umfang der Tätigkeit anzupassen. Darüber hinaus wird angeregt, ein Ordnungsgeld in empfindlicher Höhe von 5.000 Euro bei Verstößen gegen die Anzeige- und Versicherungspflicht aufzuerlegen.
„Mit der Schaffung einer Versicherungspflicht für Immobilienverwalter würde eine der Hauptforderungen des Spitzenverbandes der Deutschen Immobilienverwalter auf eine rechtliche Basis gehoben, nämlich die nachhaltige Sicherung von Wohneigentum und damit der Schutz des Verbrauchers“, weiß Wolfgang D. Heckeler, Präsident des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter. „Mit dem Gutachten haben wir nun erstmals die Möglichkeit, den Gesetzgeber fundiert auf die Belange der Branche und die Dringlichkeit der gesetzlichen Reglementierung hinzuweisen. Denn schließlich vertrauen die Eigentümer ihrem Immobilienverwaltern. Dieses Vertrauen dürfen wir nicht enttäuschen“, betont Heckeler weiter.

Qualitätssicherung durch gesetzlich geregelten Berufszugang?

Bei der Frage der vom DDIV geforderten Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Immobilienverwalters kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber zwar in der Lage ist, ein bislang nicht reglementiertes Berufsbild in Bezug auf Zugang und Ausübung zu fixieren, eine bundesgesetzliche Regelung nach dem derzeitigen Informationsstand aber nicht im gesamtstaatlichen Interesse ist. Eine Regelung durch den Gesetzgeber ist damit nicht erforderlich. Diese Sachlage ändert sich allerdings dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass es unter den Immobilienverwaltern eine deutlich höhere Zahl an beispielsweise Vermögensstraftaten gibt, als in anderen Branchen (bspw. Immobilienmaklern oder Bauträgern). Die Erforderlichkeit einer Berufszugangsregelung wäre so gegeben und der Gesetzgeber damit in der Pflicht. Ohne eine aussagekräftige Statistik dieser Art scheint aber die Forderung des DDIV nach Reglementierung durch den Gesetzgeber laut Gutachter nicht realisierbar.

Um aber gesetzliche Ausübungsregelungen für den Beruf des Immobilienverwalters nachhaltig festzuschreiben und so langfristig Qualität zu sichern, ist die Anerkennung als staatlicher Ausbildungsberuf (nach §§ 4, 5 BBiG) eine denkbare und zulässige Möglichkeit auf dem Weg zu mehr Professionalisierung, da dort ein Ausbildungsberufsbild rechtsverbindlich festgelegt wird. Die Folge: Die wesentlichen Merkmale des Berufes sind gesetzlich fixiert. Praktisch aber stößt eine Anerkennung des Ausbildungsberufes „Immobilienverwalter“ an schwer zu überwindende Hürden, da sich die Inhalte mit dem Ausbildungsberuf des „Immobilienkaufmanns“ deutlich überschneiden. Der Ausbildungsinhalt müsste sich in zentralen Bestandteilen von anderen Berufsbildern der Branche unterscheiden. Erst dann wäre die Erforderlichkeit eines eigenständigen Ausbildungsberufes „Immobilienverwalter“ gegeben.
„Wir fordern seit langem gesetzlich geregelte Mindestanforderungen für Immobilienverwalter, das werden wir auch weiterhin tun – schließlich werden nicht selten nur unzureichend qualifizierte Verwalter mithilfe eines Gewerbescheines zugelassen, die aus Unkenntnis Fehler begehen. Das muss ein Ende haben“, verspricht Wolfgang D. Heckeler. „Das Gutachten zeigt uns deutlich, dass wir als Spitzenverband der Branche auch künftig in der Pflicht sind, wenn es um Verbraucherschutz, Ausbildung und Qualitätssicherung geht. Ebenso, wie der Gesetzgeber, mit dem wir weiterhin gemeinsam an der Realisierung unserer Forderungen arbeiten werden. Für das, was möglich ist, werden wir uns einsetzen. Unser Ziel ist eine stärkere Professionalisierung der Branche zum Wohl des Verbrauchers“, ergänzt Vizepräsident Steffen Haase, der das Thema federführend beim DDIV bearbeitet.

In Frankreich müssen Hausverwalter bevor sie zugelassen werden, einen akademischen Abschluss in Jura oder Wirtschaftswissenschaften sowie drei Jahre Berufserfahrung vorweisen. In Großbritannien werden ebenfalls Qualifikationen abgefordert. Hinzu kommen regelmäßige Prüfungen, in denen der Kenntnisstand zu Gesetzesänderungen und aktueller Rechtsprechung abgefragt werden.

Das detaillierte Gutachten kann auf Anfrage abgerufen werden.
Verwaltersuche
Suchanfrage
Suche mit Karte
Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft
Premium-Partner
Aareon kl 2011
Astra kl
Basler Klein m
cannex kl
dkb klein
GoldgasKlein
Immoscout2009
ista klein
KD
Kalo Gruppe
MVV Logo
pinkey
DDIV intern
Überblick
Sie sind nicht angemeldet
Login
Benutzername
Passwort

Passwort vergessen?
neu registrieren
nach oben
Startseite / Aktuell | Impressum | Kontakt | Verbände