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25. Oktober 2011: Gütesiegel: Empfehlenswert!
Immobilien Zeitung prüft neue Verwalterverträge des DDIV auf Praxistauglichkeit
Vertrag
Kaum sind sie raus, hat sich die Immobilien Zeitung, ein Leitmedium der Immobilienwirtschaft, schon ein Bild gemacht. Unter juristischer Aufsicht wurden die novellierten Verwalterverträge des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) genau unter die Lupe genommen. Das Fazit der Fachleute: Die Verträge sind klar und WEG-freundlich formuliert und damit empfehlenswert!

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter, der Spitzenverband der deutschen Verwalterwirtschaft, hat seine Verwalterverträge überarbeitet und der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Neu gefasst wurden die Verträge zur Verwaltung von Sondereigentum und über die Verwaltung von Wohngebäuden sowie der Vertrag über die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum.

Was die Verträge regeln:
Laut Einschätzung der Immobilien Zeitung kommt auf die Wohnungseigentümer, die den Vertrag unterschreiben, mehr Arbeit zu. Denn, der sieht eine Beschlussfassung der Eigentümer bei kostenrelevanten Maßnahmen vor, die der Verwalter bislang selbständig übernommen hat. Die Neuerung bedeutet für die Eigentümer zunächst einen Mehraufwand, allerdings sind sie damit auch auf der sicheren Seite, da dem Verwalter weniger Freiheiten überlassen werden. Der Verwalter bekommt zwar eine umfassende Vollmacht, sollte er seine Kompetenzen an dieser Stelle gegenüber der Wohneigentümergemeinschaft aber überschreiten, ist er unter Umständen schadenersatzpflichtig.

Der neue Vertrag des DDIV erleichtert dem Verwalter die Kündigung seines Amtes. Demnach wird diese durch den Zugang der Erklärung bei einem bestellten Ersatzzustellvertreter, einem amtierenden Verwaltungsbeiratsmitglied oder gegenüber einer beschlussfähigen Eigentümerversammlung wirksam.

Neben veränderter Vergütungsregelung zugunsten des Verwalters beinhalten die aktuellen Vertragsvorlagen auch die Neuregelung bezüglich der Aufbewahrungspflichten der Wohnungseigentümer. Dies wird die alltägliche Arbeit des Verwalters enorm erleichtern - schließlich müssen die Eigentümer dem Verwalter alle Unterlagen, die zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind, rechtzeitig vor Antritt der Tätigkeit aushändigen. Mit dem neuen Vertrag kommt auf den Verwalter allerdings auch eine weitere Pflicht zu. Zu der Verwaltungstätigkeit gehört neuerdings die Führung der Beschluss- und Urteilssammlung. Neben dem Entwurf einer Hausordnung ist dann auch die Überwachung eben dieser Teil der Verwalterpflichten.

Die novellierten Verträge beinhalten eine neue Verjährungsfrist von Ansprüchen der Wohneigentümergemeinschaft gegen den Verwalter. Hier wurde die gesetzliche Zehnjahresfrist um die Hälfte, also auf fünf Jahre verkürzt.

Seit jeher stellt der Spitzenverband der deutschen Immobilienwirtschaft seinen Mitgliedunternehmen die Verwalterverträge kostenfrei zur Verfügung. Für die Mitglieder ist das ein enormer Mehrwert, denn die Verträge werden kontinuierlich geprüft und aktuellen Entwicklungen angepasst. Doch auch Nicht-Mitglieder können vom Fachwissen des Verbandes profitieren. Für 59 Euro sind die Verträge für die Verwaltung von Sondereigentum und Wohngebäuden im Online-Shop zu erwerben. Ebenso, wie der Vertrag über die Verwaltung von Gemeinschaftseigentum (Kurz- und Langfassung. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 94 Euro.

Die Verträge wurden von der Kanzlei Strunz & Alter (Chemnitz) überarbeitet und sind ausschließlich über den DDIV zu beziehen.
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