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26. Oktober 2011: DDIV bringt Verwalterthemen in die Politik
Dachverband Deutscher Immobilienverwalter legt politischen Entscheidern Verfassungsgutachten ans Herz
Plenarsaal
Erst kürzlich hat der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) das Verfassungsgutachten zu gesetzlichen Mindestanforderungen und Berufszugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter veröffentlicht. Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rüdiger Zuck (Stuttgart) hatte darin geprüft, welche Zugangskriterien für den Beruf des Immobilienverwalters, insbesondere vor dem Grundgesetz bestehen können, um später in ein Gesetzgebungsverfahren eingespeist zu werden. Das Ergebnis: Die Einführung einer Versicherungspflicht für Immobilienverwalter. Hier sieht das Gutachten den Gesetzgeber in der Pflicht, den Eigentümer und damit den Verbraucher vor Missbrauch zu schützen.

Grund genug für den Spitzenverband der Deutschen Immobilienwirtschaft, den politischen Entscheidungsträgern die Ausarbeitung zur Verfügung zu stellen – mehr als 150 politische Entscheider haben in den letzten Tagen das Gutachten erhalten und verfügen damit über eine fundierte Ausarbeitung zum Thema. Mit diesem Engagement wird der DDIV seiner neu definierten politischen Ausrichtung gerecht.
„Unser Ziel ist es, die politischen Entscheidungsträger über die Dringlichkeit von klar definierten Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Immobilienverwalters zu überzeugen. Schließlich trägt die Verwalterbranche eine enorme Verantwortung für den Verbraucher, denn für viele Bürger ist ihr Wohneigentum gleichbedeutend mit Sicherheit im Alter und damit ein Garant für Wertstabilität – gerade in so unruhigen Zeiten. Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst“, so Wolfgang D. Heckeler, Präsident des DDIV. „Es geht uns an dieser Stelle darum, die Entscheidungsträger für dieses Thema zu sensibilisieren. Wir wollen uns der Politik als Gesprächspartner zur Verfügung stellen, denn wir wissen aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit, was sowohl die Verwalterbranche als auch den Verbraucher - Eigentümer wie Mieter - bewegt“, so Heckeler weiter.

Zum Hintergrund: In der Bundesrepublik Deutschland sind mehr als 25.000 Immobilienverwalter zugelassen, denen als Zugang lediglich die Pflicht zur Gewerbeanzeige obliegt. Doch fehlende Zugangsvoraussetzung und Qualifikation bergen oftmals ein großes Fehlerpotenzial, das schlussendlich den Verbraucher teuer zu stehen kommen kann. Fehlende Zugangsvoraussetzungen für das Berufsbild „Immobilienverwalter“ fördern den Missbrauch – ob vorsätzlich oder unwissentlich aufgrund mangelnder Qualifikation. Für die praktische Umsetzung der Hauptforderung nach einer verbindlichen Vertrauens- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung fordert der DDIV, einen neuen Paragraphen in die Gewerbeordnung aufzunehmen und diese als Zugangsvoraussetzung für alle neu am Markt tätigen Immobilienverwalter zu implementieren. Damit leistet der Spitzenverband der deutschen Immobilienbranche einen wichtigen Beitrag zum praktischen Verbraucherschutz sowie zur nachhaltigen Qualitätssicherung.
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