|
|
 |
 |
| 15. November 2011: DDIV steht mit Berufsordnung für mehr Verbraucherschutz |
 |
 |
| Mitgliedsunternehmen verpflichten sich zu verbindlichem Verhaltenskodex |
 |
 In Deutschland gibt es bislang keine gesetzlich definierte Berufsordnung für Immobilienverwalter. Auch eine besondere Erlaubnispflicht, dieser komplexen Tätigkeit nachzukommen, besteht nicht. Um den Verwalterberuf ausüben zu dürfen, bedarf es vonseiten des Gesetzgebers lediglich einer Gewerbeanmeldung. Das ist ein Umstand, der wenig qualifizierten Verwaltern Tür und Tor öffnet, um den Verbraucher - Eigentümer wie Mieter - zu schädigen.
Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) hat daher seine Berufsordnung novelliert und im Rahmen der 27. Delegiertenversammlung einstimmig beschlossen. Diese definiert die nötigen Anforderungen für die Berufsausübung als Immobilienverwalter. Der Spitzenverband der deutschen Verwalterwirtschaft steht damit einmal mehr für Verbraucherschutz, denn alle im Dachverband organisierten Unternehmen verpflichten sich zudem, über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen. Diese umfasst eine Haftung der dem Unternehmen anvertrauten Gelder sowie die Haftung für die Ausübung der Verwalter-Tätigkeiten. Damit trägt der DDIV das Ergebnis des Verfassungsgutachtens, das der Dachverband kürzlich in Auftrag gegeben hat, in die Praxis. Neben dieser freiwilligen Selbstverpflichtung sieht der Gutachter, der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rüdiger Zuck, vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht. Demnach soll dieser die Einführung einer Versicherungspflicht für Immobilienverwalter im Rahmen eines neuen Paragraphen in die Gewerbeordnung aufnehmen und diese so als Zugangsvoraussetzung für alle neu am Markt tätigen Immobilienverwalter implementieren.
„Mit der neu verabschiedeten Berufsordnung signalisieren wir unseren Einsatz für ein Mehr an Verbraucherschutz auch nach außen. Denn schließlich ist für viele Bürger ihr Wohneigentum gleichbedeutend mit Sicherheit im Alter und zudem ein Garant für Wertstabilität. Die Verantwortung dafür tragen wir mit“, weiß Wolfgang D. Heckeler, Präsident des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter. „Wir wissen um den Missbrauch, den die bestehende Gesetzeslücke forciert. Unsere Forderung nach rechtlicher Reglementierung ist daher nicht neu. Dass uns der Gutachter in diesem Vorhaben stützt, ist ein wichtiges Signal auch an den Gesetzgeber. Wenngleich es noch Jahre dauern kann, bis dieses Vorhaben abgeschlossen ist. Unser Ziel ist es daher, die Mitgliedschaft im DDIV als Qualitätssiegel zu vermitteln, dem der Verbraucher trauen kann - dieses Vertrauen dürfen wir nicht enttäuschen“, betont Heckeler weiter.
Die novellierte Berufsordnung steht hier zum Download bereit. Das Verfassungsgutachten ist über den DDIV zu beziehen.
Berufsordnung.pdf |
 |
 |
 |
 |
|
 |
|