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23. November 2011: Arbeitsgruppe „Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter“ gegründet
Verbraucher- und Verwalterverbände einig: Mehr Qualifikation für Immobilienverwalter
Geraer Gesprächskreis
Mehr Qualifikation und Kontrolle für Immobilienverwalter – diese Ziele haben am 9. November 2011 die Vertreter oft sehr unterschiedlicher und manchmal gegensätzlicher Interessen an einen Tisch gebracht: Steffen Haase und Martin Kaßler für den Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e. V. (DDIV), Hans Peter Haindl für Hausgeld-Vergleich e.V., Dr. Klaus-Joachim Henkel für den Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V., Gabriele Heinrich für wohnen im eigentum e.V., Dagmar Reiß-Fechter für das Schiedsgericht für Wohneigentum und ESWiD, Lukas Siebenkotten für den Deutschen Mieterbund und Michael Sparmann für den BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter. Auf dem vom DDIV initiierten Treffen wurde die Arbeitsgruppe „Zugangsvoraussetzungen für den Beruf des Immobilienverwalters“ gegründet.

Zur Motivation: In Deutschland gibt es bislang keine gesetzlich definierte Berufsordnung für Immobilienverwalter. Auch eine besondere Erlaubnispflicht, dieser komplexen Tätigkeit nachzukommen, besteht nicht. Gewerbsmäßig tätige Immobilienverwalter unterliegen derzeit lediglich der Pflicht zur Gewerbeanzeige. Gegensätzlich ist die Entwicklung allerdings in anderen Branchen. Hier wurde aktuell die Stärkung des Anlegerschutzes bzw. die verbraucherorientierte Optimierung des Finanzanlagenvermittlerrechts eingeführt oder verbessert. Für den Immobilienverwalter sind vergleichbare Reglementierungen derzeit nicht vorgesehen. Und das, obwohl die Sicherheit von Vermögen und die Altersvorsorge vieler Privatleute von dieser komplexen Tätigkeit abhängen. Entgegen dem gegenwärtigen Liberalisierungstrend ist es daher Ziel der neu geschaffenen Arbeitsgruppe, Mindestanforderungen bzw. Berufszugangsvoraussetzungen zu erarbeiten und die gemeinsamen Forderungen an die Politik klar zu definieren.

Der neu konstituierten Arbeitsgruppe liegen dabei die Ergebnisse des Verfassungsgutachtens zu Zugangsvoraussetzungen für Immobilienverwalter zugrunde, das der DDIV in Auftrag gegeben hatte. Der Gutachter, der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rüdiger Zuck, stellt mit seiner Ausarbeitung erstmals die zentralen Forderungen der Verwalterwirtschaft auf eine rechtliche Basis. Das Ergebnis des Gutachtens: Die Einführung einer Versicherungspflicht für Immobilienverwalter. Darüber hinaus ist es Ziel der Arbeitsgruppe weitere Wege zu formulieren, die nachhaltig für mehr Qualität in der Verwaltung von Wohneigentum sorgen, um damit schlussendlich den Verbraucher – Eigentümer wie Mieter – zu schützen. Hier bezieht sich die Arbeitsgruppe auch auf das Positionspapier von wohnen im eigentum „Sachkundenachweis und Erlaubnispflicht für WEG-Verwalter – Anlegerschutz für Wohnungseigentümer“. Wissenschaftlich begleitet wird die Arbeitsgruppe von Prof. Dr. Florian Jacoby (Uni Bielefeld) und Klaus Leuchtmann (EBZ Bochum).

Schon jetzt steht der Termin für die nächste Zusammenkunft: Im Februar 2012 finden sich die Teilnehmer erneut zu einem Arbeitstreffen in der Geschäftsstelle des DDIV zusammen. Auf der Tagesordnung stehen dann die Erarbeitung von Kriterien für einen Sachkundenachweis der Immobilienverwalter und die Formulierung deutlicher politischer Forderungen.
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