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| 19. November 2011: DDIV begrüßt erleichterten Zugang zu KfW-Krediten |
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| Baden-Württemberg übernimmt Vorreiterrolle: |
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 Am 25. Oktober 2011 wurde von der Landesregierung Baden-Württemberg der Zugriff von Wohnungseigentümergemeinschaften auf KfW-Mittel beschlossen. Dies soll ab 1. Januar 2012 Bestandteil des Wohnungsbauprogrammes Baden-Württemberg werden. Die baden-württembergische Staatsbank (L-Bank) wird daher als durchleitende Bank für KfW-Darlehen für energieeinsparende Maßnahmen bürgen. Die Details dafür wird die L-Bank in den nächsten Wochen gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg erarbeiten. Die bisher benachteiligten Wohnungseigentümergemeinschaften können dann zu den jeweils geltenden Konditionen KfW-Darlehen für energieeinsparende Maßnahmen beantragen - diese brauchen grundbuchmäßig nicht besichert zu werden. Damit hat das Land Baden-Württemberg eine zentrale Forderung des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) und seiner Landesverbände übernommen.
Bei einem Gespräch von DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler und VDIV-Vorstandsmitglied Anton Schuster mit Vertretern der L-Bank am 15. November 2011 betonte Heckeler: „Wir begrüßen die Änderung beim Durchleitungsprinzip durch die Landesregierung Baden-Württembergs außerordentlich. Die gängige Praxis hat bislang da blockiert, wo unbürokratische Unterstützung nötig ist. Schon seit Jahren fordern wir daher die Abschaffung des Bankendurchleitungsprinzips, um Eigentümergemeinschaften bei der energetischen Sanierung praktisch unterstützen zu können. Die Bürgschaften der L-Bank sind hier der richtige Weg. Diese müssen so gestaltet werden, dass sie bundesweit zum Einsatz kommen können.“
Wie wichtig eine solche Anpassung auch bundesweit ist, zeigt eine Erhebung von KfW und DDIV vom Sommer dieses Jahres. Demnach sind relevante Förderangebote vielen Immobilienverwaltern und Eigentümergemeinschaften nur wenig bekannt. Viele schrecken auch die bürokratischen Hürden ab. So gaben 60 Prozent der Befragten an, dass die Antragsverfahren zu kompliziert seien. Ein Drittel gibt auch Probleme mit der Hausbank als Hindernis für einen Förderungskreditantrag an – schließlich konnten die KfW-Förderprogramme bislang nur über die jeweilige Hausbank gestellt werden. Dass diese aber besonders wichtig ist, zeigen die 90 Prozent der Befragten, die sich für KfW-Mittel interessieren.
„Wir kennen die Unsicherheiten unserer Mitgliedsunternehmen in Bezug auf die Finanzierung energetischer Sanierungsmaßnahmen nur zu gut. Gemeinsam mit der KfW fühlen wir uns hier in der Verantwortung, Klarheit und Ruhe in die allgegenwärtige Diskussion zu bringen, denn nur mit Eigentümern und Verwaltern kann das hohe Ziel der Bundesregierung auch erreicht werden – ohne eine gute Zusammenarbeit der Beteiligten wird es keine Energiewende geben können“, resümiert DDIV-Präsident Wolfgang D. Heckeler. „Aus diesem Grund fordern wir auch eine bundesweite Anpassung nach dem Vorbild Baden-Württembergs. Das positive Beispiel werden wir jedenfalls in Politik und Gesellschaft weitertragen mit dem beruhigenden Wissen, dass es möglich ist.“
Seit Jahren hat der Baden-Württembergische Landesverband die Forderungen unermüdlich in Öffentlichkeit und Politik getragen.
Zum Hintergrund:
Klima schützen, Energie sparen, das ist der ambitionierte Plan der Bundesregierung. Das Ziel ist die Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 Prozent. Da die Deutschen rund 40 Prozent der Energie fürs Wohnen benötigen, ist es naheliegend, hier anzusetzen. Doch bislang hat sich die Kreditvergabepraxis der KfW an Wohneigentümergemeinschaften (WEG) als nicht sonderlich hilfreich erwiesen – nötige Maßnahmen zur energetischen Sanierung blieben daher hinter den Vorstellung der Verantwortlichen zurück. Aus diesem Grund hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kürzlich auch eine kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Finanzierung von energetischer Sanierung bei WEGs gestellt. Denn: Zu schwer war es bislang für Eigentümergemeinschaften Zugriff auf KfW-Mittel zu erhalten.
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