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"Ein intensiver Austausch insbesondere der gesetzlichen Regelungen zum Wohnungseigentums- und zum Mietrecht mit einer Zusammenfassung der Gesetzesquellen ist eines der nächsten großen Ziele der CEPI.

Eingehend erörtert werden derzeit die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats über Dienstleistungen im Binnenmarkt einschließlich aller Fragen der Niederlassungsfreiheit und der grenzüberschreitenden Dienstleistungen.

Die Europäische Union (EU) prägt nach wie vor auch das Tagesgeschäft der Immobilienverwalter. Zahlreiche Richtlinien der EU galt und gilt es in nationales Recht umzusetzen, und es muss zukünftig die Stimme erhoben werden, bevor es die Richtlinien gibt und nicht erst, wenn sie in der Welt sind.

Der DDIV muss und wird sich auch in Zukunft in Brüssel für das Berufsbild der Deutschen Immobilienverwalter stark machen. Die nächsten Konflikte sind vorgezeichnet, die es zu meistern gilt. Gerade im Bereich der Berufsausübung und Niederlassungsfreiheit spielen die in Deutschland ansässigen Private Limited Companies (Ltd.) eine wichtige Rolle (Probleme des niedrigen Stammkapitals, der Bilanzvorlage und Nachteile für die deutsche Rechtsform der GmbH). Der Wettbewerb wird hier verzerrt. Die EU hat durch die Referenden in Frankreich und in den Niederlanden einen Schlag versetzt bekommen. Ein Rückzug aus Europa wäre aber für uns alle fatal. Jetzt gilt es, schnellstmöglich Vertrauen in die gemeinsame Sache wieder oder vielleicht auch erstmalig zu schaffen. Das ist das Gebot der Stunde.

Informieren Sie sich über die Immobilienverwaltung in den Ländern der EU, besuchen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen und laden Sie sie zum Meinungsaustausch ein. Mehr Wissen bringt mehr Vertrauen!"

DDIV-Präsident Joachim Schmidt, Juni 2005
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