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Qualifikation
Der Verwalter in der Praxis
Berufsbild Immobilienverwalter - Leistungskatalog
Berufsbild Immobilienverwalter - Leistungskatalog
Wohneigentumsverwaltung nach Wohneigentumsgesetz (WEG)

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumswohnanlage ist Aufgabe aller Wohnungseigentümer. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist allerdings ohne den entsprechenden Vermittler - den Verwalter - im Regelfall nicht möglich.
Vorbemerkung

Da ein Immobilienverwalter fremdes Vermögen - das der Eigentümergemeinschaft - verwaltet, ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis von elementarer Bedeutung. Ein Verwalter muss zuverlässig und unparteiisch sein und über geordnete Vermögensverhältnisse sowie spezielle Kenntnisse der Verwaltungstechnik, der wirtschaftlichen Geschäftsführung und einschlägiger privatrechtlicher Vorschriften verfügen. Die Rechte und Pflichten des Verwalters sind in mehreren Paragrafen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geregelt. Weitere Aufgaben des Verwalters ergeben sich, je nach Einzelfall, aus der Gemeinschaftsordnung, der Rechtssprechung, dem Verwaltervertrag und den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Im Verwaltervertrag sind - neben den gesetzlich vorgegebenen allgemeinen Verwalterleistungen - auch die besonderen Verwalterleistungen und die Verwaltervergütung geregelt.
Dass der Aufgabenkreis von Immobilien- bzw. Hausverwaltern breit gefächert ist, stellt sich nach außen hin kaum dar. So bekommen etwa die Eigentümer nur einen Bruchteil dessen mit, was Verwalter im täglichen Geschäft leisten. Anders die Verwaltungsbeiräte, die einen erheblich besseren Einblick in die Arbeit des Verwalters haben. Aber auch ihnen bleibt das Gros der Teilleistungen verborgen:
Wohnungseigentumsverwaltung

Kaufmännische Aufgaben
  • Monatliche Sollstellung der Wohngeldbeträge
  • Wirtschaftsplänen und Abrechnungen erstellen
  • Rechnungskontrolle
  • Heizkostenabrechnungen veranlassen oder erstellen
  • Geldverkehr verwalten und disponieren
  • Lastschriftabbuchungen bearbeiten
  • Mahnverfahren
  • Sonderumlagen errechnen und anfordern
  • Personalangelegenheiten der Angestellten der WEG regeln (Hausmeister, -betreuer, Müllbeauftragte, Verwaltungsbeiräte)
  • Verbrauchswerte erfassen
  • Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz kennen


Technische Aufgaben
  • Objekte begehen
  • Handwerkerangebote ausschreiben und veranlassen
  • Terminen überwachen
  • Hausmeister einweisen
  • öffentliche Genehmigungen einholen
  • Wartungsverträge verhandeln und abschließen
  • Schlüssel bestellen
  • Schadensmeldung gegenüber Versicherung und Verursacher erstatten
  • Schadensbeseitigung durch Handwerker veranlassen
  • Versicherungsabrechnung durchführen
  • Instandsetzungsarbeiten planen und vergeben
  • Instandsetzungsarbeiten abrechnen
  • Beauftragen von Sachverständigen

Mietverwaltung

kaufmännische Aufgaben/Pflichten
  • Geldverkehr verbuchen
  • monatliche Sollstellung von Miete
  • Lastschriftabbuchungen bearbeiten
  • Mahnverfahren
  • Geldverkehr verwalten und disponieren
  • Rechnungskontrolle
  • Personalangelegenheiten regeln (z.B. Hausmeister
  • Verkehrssicherungspflichten wahrnehmen
  • Abrechnungen erstellen
  • Betriebskostenabrechnung für Mieter erstellen
  • Betriebskostenabrechnung mahnen und Widersprüche bearbeiten
  • Heizkostenabrechnungen veranlassen
  • Verbrauchswerte erfassen
  • Mietrechtliche Vorschriften beachten


technische Aufgaben/Pflichten
  • Handwerkerangebote ausschreiben und veranlassen
  • Preisvergleiche erstellen
  • Terminverfolgung
  • Hausmeister und Hausmeisterdienste einweisen
  • öffentliche Genehmigungen einholen
  • Wartungsverträge aushandeln und abschließen
  • TÜV-Kontrollen und Brandschutz organisieren
  • Schlüsselbestellungen
  • Schadensmeldung gegenüber Versicherungen
  • Schadensbeseitigung durch Handwerker veranlassen
  • Versicherungsabrechnung durchführen
  • Instandsetzungsarbeiten planen
  • Instandsetzungsarbeiten vergeben und abrechnen
  • Sachverständigen beauftragen
  • Informieren über und Berücksichtigen von gesetzlichen
    Vorschriften vom BGB bis zur StVzO
  • technische Verordnungen beachten (Rolltore, Doppelparker, Heizanlagen, Fahrstuhleinrichtungen, Hebe- und Lüftungsanlagen)

Allgemeine Verwalterleistungen

Allgemeine Verwalterleistungen

  • Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern
  • mit Behörden verhandeln
  • Informationen an Beirat und Eigentümer erstellen und zusenden
  • Beschwerden bearbeiten
  • Maßnahmen zur Fristenwahrung
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen
  • Terminabstimmung, Organisation der Eigentümerversammlung
  • Tagesordnung entwerfen für die Eigentümerversammlung
  • Sitzungsprotokoll erstellen und an Eigentümer versenden
  • bei Gerichtsterminen dabei sein
  • Genehmigungen erteilen
  • gesetzliche Bestimmungen kenne und einhalten

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