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| Immo-News |
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| 18. Deutscher Verwaltertag in Nürnberg |
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 Vom 09.-11. September 2010 findet in der Meistersingerhalle Nürnberg der 18. Deutsche Verwaltertag statt. Das Motto in diesem Jahr lautet: Herausforderung Immobilienverwaltung - Einklang von Aufgaben und Vergütung?
Das komplette Programm sowie die Anmeldeunterlagen können Sie hier Downloaden.
Einladung
Anmeldung
Hinweise zur Anmeldung |
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| Immobilienverwalter des Jahres 2010 |
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 Auch in diesem Jahr wird vom DDIV e.V. wieder der Preis „Immobilienverwalter des Jahres“ ausgeschrieben. Konnte man sich in den letzten Jahren mit jeder guten Idee bewerben, ist seit vergangenem Jahr das Thema vorgegeben. In diesem Jahr werden nur Beiträge zu den Themen „Familienfreundliches Verwalten und junges Wohnen“ bewertet.
Bewerben können sich alle Immobilienverwalter in Deutschland, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Die Preisverleihung des mit insgesamt 4000 Euro und Sachpreisen dotierten Wettbewerbs finden im Rahmen des Verwaltertags vom 9. bis 11. September in Nürnberg statt.
Berwerben Sie sich jetzt unter www.immobilienverwalter-des-jahres.de
Einsendeschluss 15. Juli 2010 |
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DDIV veranstaltet Expertenforum für Software-Hersteller
DDIV und Software-Firmen lösen BGH-Dilemma |
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 Berlin, 24. April 2010 –Mitte Februar 2010 veröffentlichte der BGH ein Urteil, das die gängige Abrechnungspraxis für Wohnungseigentümer-gemeinschaften für unzulässig erklärt – und das mitten in der Eigentü-merversammlungssaison, auf der die Abrechnungen beschlossen werden. Damit die Software-Hersteller ihre Programme ändern und den Verwaltern schnell rechtssichere Abrechnungsdarstellungen anbieten können, hat der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) am 20. April in München ein Expertenforum für Hersteller wohnungswirtschaftlicher Software veranstaltet.
Lesen Sie den kompletten Artikel...
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Neues zum §35a EStG
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 Das Bundesministerium der Finanzen hat ein neues Anwendungsschreiben zum §35a EStG am 15.02.2010 veröffentlicht. Dieses berücksichtigt die Änderung des Gesetzestextes zum 01.01.2009 und aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofes. Interessant für den Immobilienverwalter sind die Seiten 20-29 des Schreibens. Hier ist in einer Tabelle aufgeführt welche Arbeiten unter den §35a EStG fallen und in welche Fallgruppe diese gehören. Dies bringt unter dem Strich eine Erleichterung und mehr Sicherheit für den Verwalter. In diesem Zusammenhang sei auch noch einmal auf die Entscheidung des Kammergerichtes Berlin hingewiesen, dass bestätigt hat das der Verwalter nicht verpflichtet ist einen Ausweis nach §35a EStG zu erbringen. Vielmehr ist dies eine zusätzliche Verwalterleistung, die sich der Verwalter auch gesondert vergüten lassen kann.
Das neue Anwendungsschreiben können Sie hier downloaden: Anwendungsschreiben eingestellt. |
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| Gas-Check: Kostenpflichtige Angebote zur Durchführung einer Hausschau |
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 In einigen Bundesländern werben verschiedene Fachbetriebe oder Schornsteinfeger für die Durchführung einer sogenannten Hausschau mehr... |
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| Nachlese 2009 – Erfolgreicher Verwaltertag in Nürnberg |
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 Alle Preisträger 2009Verwalten zwischen Praxis und Vision
Am Wochenende ist der 17. Deutsche Verwaltertag des Dachverbands Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) in Nürnberg zu Ende gegangen. In der Meistersingerhalle sind die Preisträger des Wettbewerbs Verwalter des Jahres 2009 sowie der ImmoStar und der NachwuchsStar mehr... |
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| Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz! |
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 Im Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes finden sich die erwarteten Änderungen des WEG und des ZVG wegen des Einheitswerts. Die Änderungen sind seit dem 1.7.2009 in Kraft (BGBl 2009 S. 1707)
Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Drucksache 376/09
Das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 310-14, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch …, wird wie folgt geändert:
1. In § 10 Abs. 3 Satz 1 werden der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz
angefügt:
„liegt ein vollstreckbarer Titel vor, so steht § 30 der Abgabenordnung einer Mitteilung des Einheitswerts an die in Absatz 1 Nr. 2 genannten Gläubiger nicht entgegen.“
2. In § 163 Abs. 3 Satz 2 wird das Wort „Seeberufsgenossenschaft“ durch die Wörter
„Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“ ersetzt.
Artikel 9
In § 18 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III,
Gliederungsnummer 403-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch … geändert worden ist, wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:
„in diesem Fall steht § 30 der Abgabenordnung einer Mitteilung des Einheitswerts an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder, soweit die Gemeinschaft nur aus zwei Wohnungseigentümern besteht, an den anderen Wohnungseigentümer nicht entgegen.“
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| Verwaltervertrag für Wohnungseigentum ab sofort erhältlich! |
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Für Mitgliedsunternehmen der Landesverbände des DDIV e.V. steht der Vertrag kostenfrei im Internen Bereich zum Download bereit.
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